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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    muratori ist offline Mitglied
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    4

    Standard Liegenschaftskauf; Vorbesitzer möchte Mietrecht

    Hallo

    Ich beabsichtige eine Liegenschaft zu kaufen.
    Der jetzige Eigentümer möchte das "Lebenslange Mietrecht"
    Er hat sich in einem Hausteil eine Wohnung gebaut.
    Gibt es das überhaupt ?
    Was muss ich da beachten?

    Kennt jemand die Unterschiede von Mietrecht und Wohnrecht ?

  2. #2
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
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    18.06.2010
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    Ostschweiz / Luganese
    Beiträge
    709

    Standard

    Wohnrecht = kostenlos; Mietrecht = er zahlt Miete; ob es das als juristischen Begriff wirklich gibt, weiss ich nicht, aber vertraglich so regeln kann man es schon; ist nur die Frage, ob Du das auch möchtest....
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

  3. #3
    muratori ist offline Mitglied
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    Zu Hause
    Beiträge
    4

    Standard

    Das mit dem Wohnrecht kapier ich schon. Das gibt dann ja eine Berechnung und das minder dann den Kaufpreis.

    Meine Frage geht eigentlich in die Richtung:
    Wie wird es im Vertrag festgehalten ? Wichtige Punkte? Or ZGB etc.
    Kann man das Mietrecht einfach kündigen ?
    Wie sieht es aus mit Mietzinserhöhungen nach Renovationen ?

  4. #4
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.06.2010
    Ort
    Ostschweiz / Luganese
    Beiträge
    709

    Standard

    ... das musst Du alles im Vertrag regeln und versuchen alle Eventualitäten vorauszubedenken - könnte schwierig werden.
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

  5. #5
    maf
    maf ist offline Mitglied
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    16.07.2010
    Ort
    Horn
    Beiträge
    97

    Standard

    Mietrecht gibt es nicht...
    Gehe davon aus, dass die Absicht des Verkäufers ist, eben lebenslang dort wohnen zu dürfen. Offensichtlich ist er aber bereit, dafür eine "Miete" zu bezahen.

    Somit muss im Grundbuch ein Wohnrecht zu lebzeiten eingetragen werden. Wohnrechte sind nicht automatisch unentgeltlich. Es kann im Grundbuch klar geregelt werden:
    1. Entgelt für Wohnrecht (Miete), indexiert oder fix
    2. Umgang mit Nebenkosten
    3. Regelung, wie lange die Wohnung auch nach dem Tod noch benutzt werden kann (räumung, Reinigung etc)

    Das Recht soll nicht übertragbar sein und nur auf ihn persönlich gelten.

    So ein Wohnrecht ist unkündbar.

    Ein Mietrecht im Grundbuch würde ja nur bedueten, dass der Interessent (in diesem Fall der Verkäufer) das Recht hat diese Wohnung zu mieten. Sobald der Mietvertrag jedoch zu Stande kommt, unterliegt er den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechtes, kann also auch gekündigt werden.

    In einem Gespräch mit dem Verkäufer und einem Gespräch mit dem Notar oder Grundbuchverwalter kann das genau geklärt werden.

    Viel Glück...!

  6. #6
    Hennessy ist offline Donator
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    04.03.2008
    Ort
    BL
    Beiträge
    663

    Standard

    Und bitte nicht den Fall vergessen, dass er z.B. ins Altersheim übersiedelt und nachher dort wieder auszieht ... habe einen Bekannten, der nach dem Tod seiner Frau das Altersheim wieder verlassen hat! Es war ihm langweilig unter all den "Alten".

 

 

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