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  1. #1
    retoS ist offline Mitglied
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    14.07.2010
    Ort
    8905 Arni
    Beiträge
    42

    Standard Bauland freigegeben - was nun? Parzellierung, Erschliessung etc.

    Hallo zusammen

    Nachdem ich hier lange und viel mitgelesen habe, musste ich mich doch auch mal noch registrieren.

    Langsam wird es mit unseren Hausbauplänen konkreter und somit werde ich hier wohl über die nächste Zeit öfters zu finden sein.

    Nun hier meine Frage:

    Unser Land, auf dem wir gerne bauen würden, wurde nach langem Hin- und Her vom Regierungsrat nun als Bauzone freigegeben.

    Nun ist es so, dass der Besitzer des Landes Land für ca. 7 oder 8 Einfamilienhäuser besitzt und das nun entsprechend verkaufen könnte.

    Das Problem (seines und unseres) ist aber, dass wir nicht wissen, wie das mit der Parzellierung und der Erschliessung usw. nun zu laufen hat.

    Auf der Gemeinde hat man uns gesagt, wir könnten einfach die Parzellen einteilen, Verträge schliessen und fertig. Ganz so einfach geht das ja aber nicht. Wer kann mir sagen, wer die Parzellen einteilen muss und wer wie und wann entscheidet, wo zum Beispiel eine Strasse hingebaut wird, damit die einzelnen Häuser auch erreicht werden können usw.

    Man muss sich das so vorstellen, dass in einer "Lücke" im Dorf nun zwei Reihen mit Einfamilienhäusern hingebaut werden. Die Zufahrt müsste wohl von unten geschehen und kaum vom oberen Teil her, wo zwar Häuser stehen, aber auf den ersten Blick kein Platz für eine Zufahrtsstrasse nach unten besteht.

    Wie regelt man so etwas nun? Kann man in so einem Fall von der Gemeinde Hilfe erwarten, da diese ja auch interessiert daran sein sollte oder lässt man das einfach von einer Firma (was für eine?) ausmessen und einteilen?

    Für gute Tipps bin ich euch sehr dankbar!!!
    Reto
    Geändert von retoS (14.07.2010 um 14:16 Uhr)

  2. #2
    duke64 ist offline Mitglied
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    Beiträge
    31

    Standard

    Hallo RetoS
    komische Antwort eurer Gemeindeverwaltung.

    hier ein Link ::: Parzellierung ::: der etwas weiterhelfen könnte. (gilt allerdings für en Kt. Bern)
    Ansonsten ruf doch mal auf dem Grundbuchamt oder einem Notar an, die können sicher auch Auskunft geben.

    Gruss

  3. #3
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
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    Ostschweiz / Luganese
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    709

    Standard

    Idealerweise macht ein Architekt einen Bebauungsplan, teilt entsprechend die Parzellen ab (inkl. Strasse / Zufahrten / Kanal etc.); dann erst wird das Land vermessen und die Teilung wird im Grundbuch eingetragen. Anschliessend kann verkauft werden.

    Je nach Gemeinde hilft diese auch beim Vorgehen (ist bei uns so - aber besonders schlau scheinen sie nicht zu sein .. wenn ich mir anschaue wie hier um jeder Grundstück rum auf drei Seiten ein Strässlein verläuft ...
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

  4. #4
    retoS ist offline Mitglied
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    8905 Arni
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    42

    Standard

    Danke schon mal für die ersten Antworten und Links!

    Nice Nofret: Wie meinst du das mit dem Architekten? Müsste den eher der Grundstückbesitzer engagieren oder erfolgt das eher durch die Gemeinde? Meiner Meinung nach müsste die Gemeinde ein Interesse dran haben, die Strassen, Zufahrten usw. mitbestimmen zu können oder nicht?

    Während den Sommerferien ist das halt so eine Sache mit den Gemeindemitarbeitern ;o)

    Die haben etwas von Nutzungsplan erzählt, der erstellt wird. Geht's bei so was nur um die Bedingungen, was gebaut werden darf oder eben zum Beispiel auch um die Strassen oder die Parzellierung?

    Danke!
    Reto

  5. #5
    Avatar von Nice-Nofret
    Nice-Nofret ist offline Mitglied
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    18.06.2010
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    Ostschweiz / Luganese
    Beiträge
    709

    Standard

    .. der Grundstückseigentümer kümmert sich idealerweise selber darum .. dann bleibt Schätzungsweise am meisten nutzbare Grundstücksfläche zum Verkaufen übrig.

    Das Interesse der Gemeinde besteht darin, die Erschliessungskosten zu minimieren

    Architekt deshalb, weil der in der Lage sein sollte die unterschiedlichen Ansprüche an maximal gelungene Bebauung der Grundstücke verso Gemeindeinteressen in Einklang zu bringen.
    Liebe Grüsse

    Nice Nofret

  6. #6
    retoS ist offline Mitglied
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    8905 Arni
    Beiträge
    42

    Standard

    Hoffe, es ist OK, wenn ich einfach weiter frage.

    Unser Grundstückbesitzer macht so was auch zum ersten Mal und hat geschäftlich nichts mit solchen Sachen zu tun.
    Wie geht er da nun am besten vor? Einen Architekten des Vertrauens hinzu ziehen? Wie weiss man, wie sehr man einem zufällig ausgewählten Architekten vertrauen kann?

    Wäre es dann von Vorteil, eine Idee der Parzellierung zu haben, zum Beispiel, weil die paar Interessenten, die schon da sind, Ihre Wünsche schon angebracht haben?

    Wie wird das vorfinanziert? Durch Reservationsverträge mit den Käufern und einer "kleinen" Anzahlung zum Beispiel?

    Was bedeutet "erschlossenes Bauland" am Ende genau? Eine Zufahrtsstrasse? Strom etc. bis zum Grundstück?

    Danke!

    P.S. Evt. wurde ähnliches ja schon mal diskutiert hier, dann ist sicher auch Nice Nofret froh um einen Link anstelle meiner Fragen ;o)
    Geändert von retoS (14.07.2010 um 16:55 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert

  7. #7
    retoS ist offline Mitglied
    Registriert seit
    14.07.2010
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    8905 Arni
    Beiträge
    42

    Standard

    Da es uns relativ wichtig ist, dass die Sache etwas vorwärts geht (und das ist während den Sommerferien gar nicht so einfach), werden wir wohl bei der Gemeinde nachfragen müssen, welcher Architekt die Nutzungsplanung macht. Evt. macht es dann ja Sinn, dass der Landverkäufer sein Land auch gerade von dieser Firma ausmessen lässt. Oder sehe ich das falsch?

    Danke für Tipps und Tricks!
    Reto

 

 
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