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75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
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  1. #1
    anam ist offline Mitglied
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    17.11.2009
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    19

    Unglücklich Toleranzbereich Einhaltung Grundstücksgrenze

    Hallo zusammen

    Wir bauen zwischen zwei bestehende EFH. Nun haben wir festgestellt, dass die Nachbarn über unsere Grundstücksgrenze die Auffahrt bzw. die Mauer gebaut haben. Zum Einen sind es die Verbundsteine des Parkplatzes die ca 10 - 15 cm auf unser Grundstück gelegt wurden. Zum Andern ragt die Mauer auf der anderen Seite des Grundstückes in Etwa gleichviel auf unser Grundstück.
    Gibt es Toleranzen? Wenn ja wieviel?
    Wenn nein, wie sollen wir uns verhalten, was ist sinnvoll?

    Gruss anam

  2. #2
    mav
    mav ist offline Mitglied
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    21.10.2009
    Ort
    Kt. ZH
    Beiträge
    53

    Standard

    Torleranzen gibt es bei Grundstücksgrenzen keine. Die Grenzsteine sind auf dem Milimetergenau festgelegt. Schlussendlich kann ein Grenzstein ev. maximal 2 - 3 cm von seinen richtigen Koordinaten abweichen. Mehr sollte nicht sein.

    Ich würde die Nachbarn bei Gelegenheit darauf ansprechen. Ev. drängt sich eine Grenzbereinigung auf.

  3. #3
    Avatar von jomazi
    jomazi ist offline Mitglied
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    23.11.2007
    Ort
    Bielerseeregion
    Beiträge
    794

    Standard

    Hallo Anam,

    Da gibt es gar keine Toleranz. Das hat auch rechtlichde Gründe, denn fällt ein Nachbarskind von der Mauer, ist es von deinem Grundstück aus gefallen, denn sie steht ja auf deinem Land und kannst dafür haftbar gemacht werden!
    Wenn du diesen rechtlichen Aspekt einbeziehst, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
    - entweder ihr parzeliert das Land um und du läst dich für den Landverlust entschädigen
    - du läst die Mauer dorthin versetzen wo sie eigentlich sein sollte

    Da die Mauer halb/halb über beide Grenzen ragt, war die vieleicht schon dorthin geplant worden. Ganz nach dem Moto geteiltes Leid ist halbes Leid...
    Üblich und richtig ist aber schon, dass wer Terrain aufschüttet der muss auch auf seinem Land schauen, dass die Erde dort bleibt!

    Ich würde also schon das Gespräch mit deinen Nachbar suchen, ihnen den Grenzverlauf zeigen und fragen, wieso diese nicht respektiert wurden. Zusammen werdet ihr sicher eine Lösung finden...

    Übrigens, falls es zu einer Umparzelierung kommen sollte, denke an die Aussnützungsziffer...

    liebs Grüessli, jomazi

  4. #4
    anam ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.11.2009
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    19

    Standard

    Hallo mav und jomazi

    Danke für Eure prompten Antworten. Wir werden nun das Gespräch mit den Nachbarn suchen und hoffentlich eine geeignete Lösung finden. Aber vorneweg, umparzellieren ist keine Option, eben wegen der Ausnützungsziffer, die wir schon ganz aufgebraucht haben.

    Gruss anam

  5. #5
    tashi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    03.02.2007
    Ort
    Region Zürich
    Beiträge
    199

    Standard

    Die Garage unseres Nachbarn steht auch 7cm auf unserer Seite. Wir haben nichts unternommen, da es uns nicht stört und wir noch genügend Platz haben. Gruss, Tashi

  6. #6
    anam ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.11.2009
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    19

    Standard

    Hallo tashi
    Wenn es uns nicht gross stört und wir die "Übertritte" schriftlich festhalten können, ginge dies für uns auch i.O. Wir denken, dass die Schriftlichkeit wichtig für einen evtl. Verkauf ist. Lieber präventiv Klarheit schaffen. Eng könnte der Durchgang zwischen Haus und Carport werden, und hier würde auch ein Schriftstück nicht helfen.
    Trotzdem danke für Deine Rückmeldung.

    Gruss anam

  7. #7
    Avatar von jomazi
    jomazi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    23.11.2007
    Ort
    Bielerseeregion
    Beiträge
    794

    Standard

    Hallo anam,

    Wie habt ihr das "Problem" nun gelöst?

    liebs Grüessli, jomazi

 

 
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