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125-149²: 14,29%
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  1. #1
    Bianca ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.08.2009
    Ort
    Aargau
    Beiträge
    43

    Unglücklich Bauen mit TraumHaus nach Mass???

    Wer kann uns helfen??
    Wer hat mit TraumHaus nach Mass gebaut oder kennt Jemanden, der mit diesem GU gebaut hat??
    Wäre uns sehr hilfreich, da wir schon sehr viel Ärger haben.

    Grüssli

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Bianca,

    willkommen im Forum.

    Was möchtest Du denn von ehem. Bauherren oder sonstigen Leuten wissen? Wenn Du uns das Problem nennst, können Dir hier ggf. auch passende Tipps gegeben werden?

    Womit, oder welchen Ärger hattest Du denn?
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    Bianca ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.08.2009
    Ort
    Aargau
    Beiträge
    43

    Standard Ärger, nur als Ärger

    Ja, das ist eine gute Frage bzw. weiss ich garnicht, wo ich anfangen soll.

    1. Bei uns wurde mit Flissestrich geschafft und jetzt haben wir Risse im Boden.

    2. Unser Haus ist im Gegensatz zum zukünftigen Nachbarhaus ca. 70cm niedriger. Beide Häuser sind EFH.

    3. Das Badezimmer im OG wurde mit einer gemauerten Dusche so geplant, dass mein Mann gebückt oder fast in der Hocke unter der Dusche stehen muss, da der Architekt die Schräge nicht mit eingeplant hat.
    Dann wurde am 19. Juni (Tag der Aufrichtung) das Bad umgeplant. Alles nur mündlich; kein neuer Plan vom Bad.

    Jetzt ist es leider nur noch möglich, die Dusche auf die andere Seite zu setzen und dann auch nur mit Glaswänden- wie einer Glastüre. Da es sich hierbei um einen Planungsfehler handelt, sind wir nicht bereit, die Mehrkosten für die Dusche zu übernehmen.

    Jetzt, ganze 2 MONATE später, bekommen wir eine Mail vom GU, dass der TU, dass Bad doch wieder so bauen möchte, wie von Anfang an geplant war.
    Mein Mann und ich sind mit den Nerven am Ende.
    Das kann alles echt nicht sein.
    Leider finden wir auch nichts über diesen GU im Internet.
    Nicht mal Leute, die vielleicht auch mit ihm gebaut haben.

    Wir würden gerne wissen, was für Erfahrungen sie mit diesem GU gemacht haben.

    Der TU hat uns sogar schon angeboten, dass Haus zu kaufen, aber natürlich nur für den Preis, den wir auch zahlen.
    Die Eigentleistungen von meinem Mann wie die Urlaubstage, die Nerven und und und..
    Die würde er natürlich nicht mit zaheln.

    Der Baubeginn war Mitte Januar.
    Laut Vertrag soll es nach 26 Wochen fertig sein. Jetzt wird es wohl ca. Mitte Oktober; wenn überhaupt.
    Geändert von Bianca (09.09.2009 um 21:35 Uhr)

  4. #4
    Avatar von Kurt Wagner
    Kurt Wagner ist offline Mitglied
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    13.07.2006
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    457

    Standard

    ihr habt also schon einen unabhängigen Gutachter? Das ist sicher keine schlechte Idee - aber wie kommt er den zu seiner Empfehlung? Er muss ja das ganze irgendwie begründen.

    Den GU kenne ich nicht, aber er muss (wie jede GU) den entsprechenden Vertrag einhalten und euch ein bezugsbereites und einwandfreies Haus liefern - zu den vereinbartem Preis (ohne Mehrpreis).

    Und darauf musst du beharen, wenn es Verzögerungen, Mehrkosten und ähnliches gibt welche nicht durch euch verschuldet sind, muss der GU diese übernehmen.

    Wünsche Euch noch viel Kraft und das schlussendlich alles gut kommt!

  5. #5
    Bianca ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.08.2009
    Ort
    Aargau
    Beiträge
    43

    Standard

    Mehrkosten kommen teilweise wegen unseren Sonderwünschen; aber mit denen haben wir auch kein Problem. Die zahlen wir auch.
    Aber der Planungsfehler im OG vom Bad; das sehen wir nicht ein.

    Wir wollen uns nicht bereichern, aber das das Haus zu niedrig ist, da müssen sie sich auch noch was einfallen lassen.

    Es ist alles UNFASSBAR.
    Heute hat mir der GU vorgeschlagen, den Vertrag zu kündigen...
    Wer weiss, wie da unsere Rechte aussehen???
    Geändert von Bianca (09.09.2009 um 21:36 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Kurt Wagner
    Kurt Wagner ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.07.2006
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    457

    Standard

    Aufpassen! Bei all den Vorschlägen (die du ja sagst sind aus deiner Sicht ein "Witz") des GUs schaut er vor allem, dass es für ihn stimmt.

    Genauso ist es mit dem Wort "kündigen". Du kannst den Vertrag kündigen, aber dann gibts sicher so nette Klauseln im Vertrag oder es gilt dann ein OR Artikel worin sinngemäss steht, dass der Besteller vom Vertrag zurücktreten kann, gegen VOLLE Schadloshaltung des Unternehmers. Was so harmlos tönt ist in Wirklichkeit, dass er seine ganzen Aufwendungen UND zusätzlich den (entgangenen) Gewinn bei Dir einkassieren kann!!!

    Nimm unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen zu Rate der sich auch rechtlich auskennt. Auf keinen Fall jetzt ohne Vorabklärungen was unterschreiben, kündigen oder ähnliches!

  7. #7
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    11.10.2007
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    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Raymond,
    war die Firma aus dem Dunstkreis "Hellbrück" nicht die "Trendhaus..", oder täusche ich mich hier? Traumhaus...Trendhaus...?

    Hallo Bianca,

    danke für die Informationen, abgesehen von Deinem Ärger hilfst Du damit ja auch möglichen anderen Kunden oder angehenden Bauherren einiges weiter...

    Fliessestrich, so versprechen es zumindest viele Hersteller, braucht keine Dehnfuge. Das geht, je nach Haus- bzw. Grundrissaufteilung oder zusammenhängenden Flächen sogar.
    Dies ist aber schon beim Einbau einer FBH, da sich hier verschiedene Längenveränderungen bei unterschiedlicher Raumtemperatur ergeben, vorbei!
    Gute Estrichfirmen legen daher generell Dehnfugen an, lassen sie nach Aushärtung einschneiden und passen sie so ggf. den Belägen (z.B. Fliesen) an.

    Dies kann man bei Dir aber noch korrigieren. Das sollte Dir der Baugutachter so aber schon erklärt haben!

    Bei der unterschiedlichen Gebäudehöhe, Du schreibst von "fehlenden" 70 cm, wohl im Dachbereich, liegt dann wohl auch das Problem der fehlenden Duschhöhe begründet? Oder?
    Hat man bei Dir einen Kniestock vergessen, oder in einer geringeren Höhe ausgeführt?

    Wenn dem so wäre, dann wäre dies natürlich im Verhältnis zum Baubeschrieb, des Vertrages auf Grundlage der Bauzeichnungen (eben mit korrekter Höhe), ein klarer Baumangel.
    Änderbar durch Anhebung des Daches und erhöhen des Kniestockes (wenn es denn dieser Punkt gewesen wäre?).

    Was mich noch etwas verwundert, ist die Tatsache, dass das Gespräch zwischen Baugutachter und GU/TU nicht via Protokoll festgehalten wurde?
    In solchen Fällen erstelle ich immer vor Ort ein passendes Protokoll in dem das soeben besprochene, festgelegte.....notiert und von allen Beteiligten unterschrieben wird. Damit gilt dies auch als Anerkennung des Mangels bzw. der besprochenen Änderung/Ergänzung oder Ersatzvornahme.
    Dies hätte Dein Gutachter auf jeden Fall so für Dich erledigen müssen. Oder zumindest am Abend noch schreiben und per Einschreiben/Rückschein an die GU senden müssen!

    Der erwähnte Architekt ist beim GU/TU angestellt? Oder war dies ein Freier Architekt? Wenn, dann war dies, wegen fehlender Kopffreiheit natürlich ein gravierender Planungsfehler! Oder stand im Plan etwa der Begriff: "Sitzdusche"??

    Wie, oder durch was kamen denn die hohen "Eigenleistungen" zusammen? Ihr seid doch zurzeit wohl noch im Rohbaustadium?
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

 

 
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