ich will ja nicht den teufel an die wand malen, aber dass ihr nur akontorechnungen bezahlt habt (sicher an den gu und nicht an den handwerker) heisst nicht, dass ihr aus dem schneider seit. sollte der handwerker nämlich sein geld nicht vom gu bekommen haben, steht ihm (dem handwerker) die möglichkeit offen, ein pfandrecht auf eurem grundstück einzureichen.
lasst euch vom gu die zahlungsquittungen zeigen.




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