Nein, das Haus ist nicht wegen der Kniestockhöhe zu niedrig. Das ganze Haus ist ca. 70cm niedriger als das vom zukünftigen Nachbarn.
Im Baugesuch ist es bei der Auffahrt ein Gefälle von ca. 9%. Wir haben wir aber jetzt ca. 14-16% Gefälle.
Und ausserdem war noch ein Besucherparkplatz mit eingeplant. Den können wir wohl vergessen.
Wenn wir in der Küche sind, schauen wir auf eine schöne Rasenmauer, und nicht auf die Strasse.
Jetzt habe ich aber noch ne andere Frage.
Muss nicht ein neuer Plan für das Bad im OG gezeichnet werden??
Der Architekt hat mit dem GU zusammen geschafft; aber nur für die Pläne. Bauleitung macht der GU selber.
Das Problem war auch, dass es falsche Pläne auf dem Bau gab.
Wir hatten noch im EG Änderungen.
Wir hatten schon einen neuen Plan, aber die Arbeiter auf der Baustelle leider nicht.
Der Eingang zum Haus wurde vergrössert und damit viel das eine Fenster vor dem Bad im EG weg.
Dies fiel dem Bauleiter/GU leider nicht auf; mir schon. Und ich bin nicht wirklich die Fachkraft vom Bau.
Wegen der Kündigung des GU-Vetrages..
Das hat mir der GU angedroht. Wir werden nicht kündigen; nur erkundige ich mich schon, was dann unsere Rechte sind, sollte der Vertrag von Seiten des GUs gekündigt werden.
Vor allem müssen die Baumängel vorher beseitigt werden.
- Risse im Fliessestrich
- zu wenig Hohlraum zwischen den oberen Backsteinen und dem Dach
- der Dachrinnenabfluss auf der Westseite muss noch gemacht werden
- zu starkes Gefälle bei der Auffahrt
- der Rundbogen zum Wohnzimmer ist immer noch nicht gemacht, obwohl er von Anfang an im Plan drin war
Mehr fällt mir zur Zeit nicht ein; aber es reicht auch schon soweit.




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