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<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
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Ergebnis 8 bis 14 von 104
  1. #8
    Bianca ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.08.2009
    Ort
    Aargau
    Beiträge
    43

    Standard

    Nein, das Haus ist nicht wegen der Kniestockhöhe zu niedrig. Das ganze Haus ist ca. 70cm niedriger als das vom zukünftigen Nachbarn.

    Im Baugesuch ist es bei der Auffahrt ein Gefälle von ca. 9%. Wir haben wir aber jetzt ca. 14-16% Gefälle.

    Und ausserdem war noch ein Besucherparkplatz mit eingeplant. Den können wir wohl vergessen.
    Wenn wir in der Küche sind, schauen wir auf eine schöne Rasenmauer, und nicht auf die Strasse.

    Jetzt habe ich aber noch ne andere Frage.
    Muss nicht ein neuer Plan für das Bad im OG gezeichnet werden??

    Der Architekt hat mit dem GU zusammen geschafft; aber nur für die Pläne. Bauleitung macht der GU selber.

    Das Problem war auch, dass es falsche Pläne auf dem Bau gab.
    Wir hatten noch im EG Änderungen.
    Wir hatten schon einen neuen Plan, aber die Arbeiter auf der Baustelle leider nicht.
    Der Eingang zum Haus wurde vergrössert und damit viel das eine Fenster vor dem Bad im EG weg.
    Dies fiel dem Bauleiter/GU leider nicht auf; mir schon. Und ich bin nicht wirklich die Fachkraft vom Bau.

    Wegen der Kündigung des GU-Vetrages..
    Das hat mir der GU angedroht. Wir werden nicht kündigen; nur erkundige ich mich schon, was dann unsere Rechte sind, sollte der Vertrag von Seiten des GUs gekündigt werden.
    Vor allem müssen die Baumängel vorher beseitigt werden.

    - Risse im Fliessestrich
    - zu wenig Hohlraum zwischen den oberen Backsteinen und dem Dach
    - der Dachrinnenabfluss auf der Westseite muss noch gemacht werden
    - zu starkes Gefälle bei der Auffahrt
    - der Rundbogen zum Wohnzimmer ist immer noch nicht gemacht, obwohl er von Anfang an im Plan drin war

    Mehr fällt mir zur Zeit nicht ein; aber es reicht auch schon soweit.
    Geändert von Bianca (09.09.2009 um 21:40 Uhr)

  2. #9
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Alles klar, bei dem Herrn müsste man sich schon eine Namensliste aller seiner Firmen erstellen..... wobei man dann den Sachverhalt auch schon passend einschätzen kann.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #10
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Bianca,

    jetzt habe ich das mit der Höhe wohl auch verstanden. Dein Haus ist eigentlich 70 cm zu tief erstellt worden.

    Die Zufahrt ist mit bis 16% definitiv zu steil. Das wird wohl auch im Baureglement so stehen, weshalb dies schon bei der Abnahme Probleme geben könnte, abgesehen von der unmöglichen Nutzung.

    Mit Blick auf die "Rasenmauer" gehe ich davon aus, dass die Zufahrt bei Dir "nach unten, also von der Straße abwärts geht"! Das ist/wäre dann noch schlechter zu ändern, denn irgendwo wird man dort ja wohl auch den Hauszugang haben, womit die dortige Höhe schon wieder als Zwangspunkt festliegt.

    War der Besucherparkplatz ein Wunsch von Dir, oder evtl. sogar eine Vorgabe der Gemeinde bzw. Bestandteil der Baubewilligung. Wenn ja, diese nun nicht ausführbar ist, wäre dies ja wiederum ein weiterer gravierender Mangel. Zudem wäre dieser ja auch schon im Budget, mit den Herstellungskosten, enthalten gewesen. Diese Summe muss also auch wieder zu 100% gemindert werden.

    Ein neuer Badplan ist sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Jetzt, wo Du weißt wie schlampig der GU arbeitet, wäre es natürlich angebracht gewesen. Wenn man lediglich eine Verschiebung ausführt, alle wissen davon, dann braucht es davon nicht unbedingt einen neuen Plan.

    Anders natürlich bei Änderungen im EG (Haustüre/Fenster). Das ist dann wiederum ein klarer Mangel des GUs. Wenn er Änderungen veranlässt, oder diesen zustimmt, dann muss er auch dafür sorgen, dass alle Beteiligten auch die Informationen zeitgemäß erhalten und die Arbeiten entspr. ausführen können.


    Du hast ja sicherlich die Einwände bzw. Hinweise von Raymond gelesen "Hellbrück"....sein Firmenimperium, was sich ständig verändert....Firmen machen zu/Insolvenz oder werden neu gegründet mit ähnlichem, aber nicht gleichem Namen.... bis auch sie wieder verschwinden.... Ist dem so?
    Hast Du auch persönlich mit Hellbrück zu tun?


    Wenn damals das Protokoll geschrieben und versendet wurde, dann ist dies schon einmal gut. Wenn er dann noch eine passende Klausel eingebaut hatte, bis zu welchem Zeitpunkt der GU dem widersprechen kann, dann ist das optimal und gilt natürlich auch heute noch.
    Da kann (wenn dies so war) er sich nicht herausreden.
    Du schreibst ja immer von TU und zusätzlich GU?
    GU = TraumHaus nach Mass?
    TU = wer?

    Dein Vertragsverhältnis besteht mit dem TU?
    Geändert von Pfälzer (18.08.2009 um 13:09 Uhr)
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  4. #11
    traum24 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    27.03.2008
    Ort
    St.Gallen
    Beiträge
    90

    Standard hellbrück

    Hallo Pfälzer
    ist dies wirklich eine Baustelle von Hellbrück oder von irgendwelchen nachfolgern? Ich glaube bianca hat deine frage gar nicht wiklich verstanden, doch denke ich, dass diese Frage wirklich wichtig ist.

    ich kann mich ja mal umhören...

  5. #12
    pulsedriver ist offline Mitglied
    Registriert seit
    03.07.2009
    Ort
    Erlinsbach
    Beiträge
    382

    Standard

    Wäre es für Bianca nicht jetzt aller höchste Zeit, einen richtig guten Anwalt zu finden? Ich würde mir einen richtig guten suchen (Streitwert ist ja recht gross, damit wird es auch für erfahrene Anwälte interessant). Dann würde ich nur noch mit dem Anwalt beim GU auftauchen. Einfach damit man nicht noch irgendwelche Fehler macht, und damit der GU sieht, dass er jetzt bestimmt niemanden mehr über dne Tisch ziehn kann.
    Geändert von pulsedriver (19.08.2009 um 14:40 Uhr)

  6. #13
    Avatar von tosci
    tosci ist gerade online Administrator
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    1.785

    Standard

    Bei einer HR-Recherche lese ich WIEDER den Namen Alfred Steingruber, war auch schon oft bei uns im Forum unter verschiedenen Namen präsent und hatte auch mit Hellbrück zu tun. Nimmt denn das nie ein Ende???

  7. #14
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    11.10.2007
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    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Zitat Zitat von traum24 Beitrag anzeigen
    Hallo Pfälzer
    ist dies wirklich eine Baustelle von Hellbrück .......? Ich glaube bianca hat deine frage gar nicht wiklich verstanden, doch denke ich, dass diese Frage wirklich wichtig ist.

    ich kann mich ja mal umhören...
    Hallo Traum 24,

    dem ist so. Aber ich kann ja nicht mehr machen, als explizit nachfragen.. wenn der User dies nicht aufnimmt, dann kann ich dies nicht ändern.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

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