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<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Pappnase ist offline Mitglied
    Registriert seit
    22.02.2009
    Ort
    Oftringen
    Beiträge
    2

    Böse Architekt als Hausverkäufer

    Hallo zäme,

    wir wollten ein Haus von einem Architekt kaufen, welches im Baurecht steht. Das Haus hatte 2 verschiedene Preise. Der normale Preis und ein Preis mit ein paar Änderungen. Die Differenz betrug 20 TCHF. Allerdings waren die angebotenen Änderungen für uns nicht interessant. Wir fragten beim Hauseigentümer an, ob anstatt diesen Änderungen auch unsere Anpassungen (zusätzliches Dachfenster, etc.) im gleichen Preisrahmen möglich sind.
    Seine Informationen über die Anpassungen waren dann allerdings 3-fach so hoch. Im Rahmen seiner Abklärungen hat er auch gleich das Baugesuch für das Dachfenster eingereicht, was wir nicht beauftragt haben. Da uns der Preis für die Anpassungen zu hoch waren und auch über den Preis ins keinster Weise verhandelbar waren, sind wir vom Kauf zurückgetreten.
    Jetzt stellt er uns allerdings seine Leistungen in Rechnung und auch für das Baugesuch, obwohl wir ihm nie den Auftrag erteilt haben. Für uns war Hauseigentümer und nicht Architekt.
    Darf er uns die Rechnung stellen und auch für das Baugesuch?

    Grüsse Pappnase

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Zitat Zitat von Pappnase Beitrag anzeigen

    sind wir vom Kauf zurückgetreten.

    Grüsse Pappnase
    Hallo Pappnase,

    willkommen im Forum.

    Bedeutet dies, dass Du das Haus gekauft, also einen Kaufvertrag unterzeichnet hast, ohne zu wissen, ob die Kosten mit Deinen Ergänzungswünschen übereinstimmen? Das wäre natürlich sträflich gewesen.

    Wenn Du keinen Auftrag zur Abklärung bzw. nachträglichen Baugenehmigung mit der Dachfenstervariante gegeben hast, dann würde ich diese Position auch nicht bezahlen. Das hängt hier also von dem schriftlich erteilten oder ggf. auch nur mündlich erteilten Auftrag (das ist dann eine ggf. knifflige oder strittige Aussage gegen Aussage-Möglichkeit- ob nun dieser in direkter Form oder in einer so interpretierbaren Form gegeben wurde) ab.

    Wenn dem nicht so war, er dies nur als verkaufsförderndes Mittel, in der Hoffnung das klappt dann auch besser mit dem Verkauf getätigt hat, dann ist oder war dies eben seine Fehlentscheidung.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    Pappnase ist offline Mitglied
    Registriert seit
    22.02.2009
    Ort
    Oftringen
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo Pfälzer,

    erstmal danke für Deine Antwort.

    wir haben keinen Kaufvertrag unterschrieben, da wir diese Punkte vorher geklärt haben wollten. Da sich auch beim Preis nicht verhandeln liess, haben wir es es gelassen.
    Den Auftrag zur Abklärung der Baugenehmigung haben wir ihm nicht erteilt, dass hat er selbst in die Wege geleitet. Fand es damals schon seltsam, dass er es selbst gemacht hat, aber da ich ihm den Auftrag nicht erteilt hatte, habe ich es auch nicht weiter verfolgt. Bis er jetzt die Kosten dafür uns in Rechnung stellen will.

    Grüsse Pappnase

 

 

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