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75-99m² : 7,14%

100-124² : 14,29%

125-149²: 14,29%
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  1. #1
    Häusleumbauer ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.06.2008
    Ort
    Bern
    Beiträge
    4

    Standard Architekten-Honorar für Vorleistungen

    Bei der Wahl eines Architekten für eine Hausrenovation/Umbau entstehen Aufwände für den Architekten, da er für seine Akquisition gewisse Vorleistungen erbringen muss.

    Wenn nichts vereinbart wurde und kein Auftrag erteilt wurde, kann der Architekt für solche Vorleistungen (Besichtigung Objekt, Grundlagenermittlung, Grobkostenschätzung) ein Honorar verlangen?

    Was ist Usus und branchenüblich? Wieviel Stunden Arbeit darf man als Bauherr unentgeltlich unter Akquisition erwarten? Kann er auch etwas Schriftliches erwarten (Skizzen, Kostenschätzungen)?
    Geändert von Häusleumbauer (05.06.2008 um 00:19 Uhr)

  2. #2
    Avatar von Bauexperte
    Bauexperte ist offline Donator
    Registriert seit
    12.05.2008
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    228

    Standard Architektenhonorare / Vorleistungen

    Hallo Häusleumbauer
    Deine Frage ist berechtigt und sollte mehr diskutiert werden um Konflikte zu vermeiden. Schon beim ersten Gespräch mit dem Architekten muss geklärt werden, was ist unverbindliche und kostenlose Vorleistung, wie ist es mit der urheberrechtlichen Seite von den in der Gratis-Vorleistung erbrachten Ideen, das als Beispiel.

    Das Verhältnis zwischen Architekt und Bauherr muss ja auch irgendwie wachsen. Grundsätzlich sollte es immer als ein klares geschäftliches Verhältnis angesehen werden und nicht gleich in "Freundschaft" ausarten... denn gerade die falsche Vertraulichkeit schafft dann plötzlich Probleme.

    Auch der Architekt ist in der Pflicht, schon beim ersten Gespräch seine Arbeitsweise darzulegen. Ideal ist aus meiner früheren Erfahrung das sog. stufenweise Angehen einer Vorplanung, klar kommunizieren was ich meinem Kunden gebe, was es kostet, ab wann dann ein klarer Architektenvertrag abgeschlossen wird, unter Einrechnung der bisher geleisteten Aufwendungen. Nur mit gegenseitig klaren Abmachungen werden mögliche Konflikte und Streitereien um Honorar vermieden.

    Noch ein kleiner Ratschlag: Auch gleich vom ersten Gespräch mit dem möglichen Architekten ein Gesprächsprotokoll schreiben und festhalten was besprochen wurde.
    Also jetzt viel Glück!
    Bauexperte

  3. #3
    franzmoni ist offline Mitglied
    Registriert seit
    29.07.2007
    Ort
    schweiz
    Beiträge
    1.011

    Standard

    Zitat Zitat von Bauexperte Beitrag anzeigen
    Hallo Häusleumbauer
    Deine Frage ist berechtigt und sollte mehr diskutiert werden um Konflikte zu vermeiden. Schon beim ersten Gespräch mit dem Architekten muss geklärt werden, was ist unverbindliche und kostenlose Vorleistung, wie ist es mit der urheberrechtlichen Seite von den in der Gratis-Vorleistung erbrachten Ideen, das als Beispiel.

    Das Verhältnis zwischen Architekt und Bauherr muss ja auch irgendwie wachsen. Grundsätzlich sollte es immer als ein klares geschäftliches Verhältnis angesehen werden und nicht gleich in "Freundschaft" ausarten... denn gerade die falsche Vertraulichkeit schafft dann plötzlich Probleme.

    Auch der Architekt ist in der Pflicht, schon beim ersten Gespräch seine Arbeitsweise darzulegen. Ideal ist aus meiner früheren Erfahrung das sog. stufenweise Angehen einer Vorplanung, klar kommunizieren was ich meinem Kunden gebe, was es kostet, ab wann dann ein klarer Architektenvertrag abgeschlossen wird, unter Einrechnung der bisher geleisteten Aufwendungen. Nur mit gegenseitig klaren Abmachungen werden mögliche Konflikte und Streitereien um Honorar vermieden.

    Noch ein kleiner Ratschlag: Auch gleich vom ersten Gespräch mit dem möglichen Architekten ein Gesprächsprotokoll schreiben und festhalten was besprochen wurde.
    Also jetzt viel Glück!
    Bauexperte
    Genau so haben wir es gemacht. Der Arch. der mir passte habe ich angefragt, ob er interesse habe. dann hab ich mit ihm einen ersten Termin vereinbart. Dann hat er das Gundstück besichtigt, und mal skizzenhaft versucht meine Wünsche aufs Papier zu bringen.
    Meine Vorgaben waren:
    -Modern
    -Flachdachbau mit evtl. Attika und Dachterrasse
    -NWF ca. 170-180m2
    -Keller
    -Garage noch möglich- oder andere Lösung?
    -Gute Bausubstanz schaffen
    -Buget

    Danach haben wir uns vor Ort am Grundstück getroffen.
    Dabei hat er bereits bei der Gemeinde vorgesprochen , ob das Attika bewilligt werden würde.
    Danach hat er den Vorschlag gemacht ein Vorprojekt auszuarbeiten.
    Jedoch nicht gratis. Kosten 3000.-.
    Das hat er uns dann nach 2 Wochen mit uns besprochen.
    Das Vorprojekt war extrem bis weit ins Detail. Der hat sogar von der Gemeinde schriftlich die zusage bekommen betreffend dem geplanten Attika.
    Die 3000.- sind im Arch-Honorar enthalten, also die mussten wir nicht bezahlen.
    Heute sind wir froh, dass wir so vorgegangen sind.

  4. #4
    Häusleumbauer ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.06.2008
    Ort
    Bern
    Beiträge
    4

    Standard

    Vielen Dank für eure Tipps!
    In meinem Fall wurde im Vorfeld überhaupt nichts vereinbart. Auch war nie die Rede davon, dass ein kostenpflichtiger Auftrag gegeben worden sei. Der Architekt hat sich das Haus angeschaut und unsere mündlich mitgeteilten Wünsche in einer Grobkostenschätzung zusammengefasst. Das ist alles. Als wir ihm abgesagt haben, hat er eine gesalzene Rechnung geschickt. Ist das zulässig? Gibt es nicht gewisse Vorleistungen, die ein Architekt im Kokurrenzfall auf sich nehmen muss?

  5. #5
    TaMiEn ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.09.2008
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    Lyss
    Beiträge
    3

    Standard

    ...ja, genau so ist es uns auch ergangen. Obwohl wir mehrmals sogar noch danach gefragt haben, ist er uns immer ausgewichen. Nun ist das Projekt ins Wasser gefallen, da der Verkäufer beim Notar kalte Füsse bekommen hat :-( Haben die Rechnung noch bei uns? Wie habt ihr jetzt reagiert? Angefochten oder bezahlt?

  6. #6
    Avatar von Bauexperte
    Bauexperte ist offline Donator
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    Zürich
    Beiträge
    228

    Standard

    Hallo Häuslebauer und TaMiEn

    Für eine Grobkostenschätzung und Besprechung dazu hat ein Architekt kein Recht einfach eine Rechnung zu stellen. Er ist selber dafür verantwortlich abzugrenzen, was ist sog. unverbindliche Beratung-Planung etc.

    In jedem Fall mit einem Einschreibebrief klarstellen, dass kein Auftrag im Sinne vom OR zustande gekommen ist. Das muss aber jetzt sofort geschehen, dann abwarten was geschehen wird.

    Gruss Bauexperte

  7. #7
    john_w64 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2008
    Ort
    Wynental - Aargau - Schweiz
    Beiträge
    1.089

    Standard

    Es hat sich bisher immer als Sinnvoll erwiesen dass man die Kosten ganz offen am Anfang anspricht. Wenn jemand schon in einem Vorprojekt bezüglich Kosten nicht offen kommunizieren kann wie kommt das wohl im Projekt und in der Ausführung raus?
    Werner

 

 
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