Bei der Wahl eines Architekten für eine Hausrenovation/Umbau entstehen Aufwände für den Architekten, da er für seine Akquisition gewisse Vorleistungen erbringen muss.
Wenn nichts vereinbart wurde und kein Auftrag erteilt wurde, kann der Architekt für solche Vorleistungen (Besichtigung Objekt, Grundlagenermittlung, Grobkostenschätzung) ein Honorar verlangen?
Was ist Usus und branchenüblich? Wieviel Stunden Arbeit darf man als Bauherr unentgeltlich unter Akquisition erwarten? Kann er auch etwas Schriftliches erwarten (Skizzen, Kostenschätzungen)?




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