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  1. #1
    cooper22 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    02.11.2009
    Ort
    Visp
    Beiträge
    37

    Standard Komfortlüftung Ansaugen im Lichtschacht

    Hallo,

    Unser KWL-Lüftungsplaner von ELCO will die Ansaugstelle von der Komfortlüftung im Lichtschacht von der WP setzen.

    Ist das nicht gefählich wegen dem Radon und Auto-Abgasen?

    Wäre es nicht besser die Ansaugstelle an der Hauswand auf 2m über Boden zu setzen?

    Der Lüftungsplaner meint das mit seiner Variante keine Probleme gebe da sich eh Filter an der Ansaugstelle befinden.

    Was meint Ihr dazu?

    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
    AJesse ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2009
    Ort
    Stansstad
    Beiträge
    300

    Standard

    Für die Abgase dürfte ein Aktivkohlefilter nützlich sein, als ein Ort der Ansaugöffnung.
    Nützlich kann es sein, die Luft vom Ansaugort über eine grössere Strecke (30Meter) unter dem Haus durchzuführen, dadurch wird sie vortemperiert (bei unserem Entwurf heisst das Energiebrunnen).
    Baubewilligung 22.2.;Vorbreitungen 23.3. - 18.05.;Montage:6.7.; Haus übergeben: 15.7.; Innenausbau: 19.7. - 10.9.; Bauabnahme erfolgt: 23.9.2010

  3. #3
    Avatar von isitom
    isitom ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.11.2007
    Ort
    Frauenfeld
    Beiträge
    617

    Standard

    Bei uns ist die Ansaugstelle ca. 1.5m über Boden.
    Wir haben jedoch auch ein Erdregister (Energiebrunnen) von ca. 25m Länge.
    Einen Aktivkohlefilter haben wir nicht.

    Gruss,
    Thomas
    20.12.2007 Land gekauft
    [...]
    30.01.2009 Grundputz aufgetragen, Dach eingedeckt
    20.02.2009 Unterlagsboden
    [...]
    27.04.2009 Bodenheizung in Betrieb
    05.05.2009 Blower-Door-Test: Nicht bestanden
    [...] Dampfbremse + Elektrogeraffel abgedichtet
    19.06.2009 Blower-Door-Test: Bestanden!
    25.06.2009 Deckenpaneele montiert
    01.07.2009 Küche fertig montiert
    [...]
    22.08.2009 Eingezogen!!!

  4. #4
    sirupflex ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.07.2009
    Ort
    Basel-Land
    Beiträge
    143

    Standard

    Ich dachte, es gäbe sogar eine gesetzliche Regelung, dass die Ansaug-Öffnung mindestens einen Meter über Boden sein muss, wegen Radon, Schwebestoffe, etc.

    Bei deiner Lösung wäre mir nicht wohl, denn für die Regelung (gesetzlich oder evtl. nur "Best Practice") gibt es gute Gründe. Ein Filter wird dir auch nicht allzu sehr helfen. Bedenke auch allfällige Gerüche, die du dir damit einhandelst.

  5. #5
    Avatar von verygood
    verygood ist offline Mitglied
    Registriert seit
    12.09.2006
    Ort
    Burgdorf
    Beiträge
    946

    Standard

    Hallo zusammen
    Eine Luftansaugung in einem Lichtschacht ist meines Wissens nicht gestattet. Frischluftansaugung - so wurde es mir damals gesagt - muss 150 cm ab Boden sein. Ich wollte die Frischluft ebenfalls im Lichtschacht machen. Dies wurde abgelehnt.

    Viele Grüsse

    Rolf

  6. #6
    HT-Planer ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.06.2010
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    5

    Standard

    Hallo

    Also das muss ein ganz Super Lüftungsplaner sein.

    Ansaugen in einem Lichtschaft is natürlich VERBOTEN, und oben drein noch ungesund, vorallem wegen dem Radon.

    Ich bin mir nicht ganz sicher ob es vorgeschrieben ist, aber mit Sicherheit weiss ich, dass jeder Lüftungshersteller eine Mindesthöhe von 1.00 m empfielt.

    Klar haben wir auch schon Anlagen geplant die zum Teil n ur 70 cm ab Boden waren, aber tiefer würde ich auf keinen Fall gehen.

    Und so ein Erdregister würde ich auch nicht unbedingt Empfehlen. diese Rohre können nämlich schlecht bis gar nicht gereinigt werden, und mit Sicherheit wird sich darin mit den Jahren Schmutz ablagern. Der Energiegewinn ist sowieso minim.

    Gruss HT-Planer

  7. #7
    Avatar von isitom
    isitom ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.11.2007
    Ort
    Frauenfeld
    Beiträge
    617

    Standard

    Im PDF "Empfehlungen nach Radonrisiko" steht folgendes (für alle Risiken gleich):
    SIA-Merkblatt 2023 (6.7.1 und 6.7.2) :
    - Luftansaugung mindestens 0.7 Meter über der Erdoberfläche.
    - Luft-Erdregister muss dicht sein.
    - Unnötigen Unterdruck im Gebäude vermeiden.

    Link zum PDF: http://www.bag.admin.ch/themen/strah..._JjKbNoKSn6A--

    Gruss,
    Thomas
    Geändert von isitom (01.06.2010 um 22:34 Uhr)
    20.12.2007 Land gekauft
    [...]
    30.01.2009 Grundputz aufgetragen, Dach eingedeckt
    20.02.2009 Unterlagsboden
    [...]
    27.04.2009 Bodenheizung in Betrieb
    05.05.2009 Blower-Door-Test: Nicht bestanden
    [...] Dampfbremse + Elektrogeraffel abgedichtet
    19.06.2009 Blower-Door-Test: Bestanden!
    25.06.2009 Deckenpaneele montiert
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    [...]
    22.08.2009 Eingezogen!!!

 

 
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