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125-149²: 13,33%
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Obrero ist offline Mitglied
    Registriert seit
    06.06.2010
    Ort
    Baden
    Beiträge
    2

    Standard Garantieabnahme verpasst

    Hallo!

    Bin neu hier und freue mich, dieses informative Forum gefunden zu haben.

    Folgendes: Ich habe kürzlich ein gut fünfjähriges EFH erworben. Das Haus ist - zumindest für mich als Laien - in einem wirklich guten Zustand. Lediglich das Garagentor (Holz) ist unten stark verwittert (Farbe splittert ab). Nach gut fünf Jahren sollte das meiner Ansicht nach nicht passieren (Materialfehler?). Meinem Empfinden nach hätten die Schäden am Garagentor mit einem kleinen Vordach vermieden werden können (Planungsfehler?).

    Vom Vorbesitzer erfuhr ich, dass die Garantiezeit für den Hausbau verstrich, ohne dass eine Garantieabnahme erfolgte. Man habe gar nicht gewusst, sagte der Vorbesitzer, dass vor Ablauf der Garantiezeit eine Abnahme/Kontrolle üblich sei.

    Meine Fragen: Kann ich trotz Ablauf der 5-Jahresfrist Garantieansprüche stellen? Wenn ja: beim GU oder bei der Firma, welche das Garagentor lieferte?

    Was muss ich sonst beachten oder an Vorkehrungen treffen, wenn die Garantieabnahme nicht erfolgte?

    Danke für Hinweise!

    Obrero

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Obrero

    Willkommen im Forum.

    Leider wirst Du hier leer ausgehen. Es ist weder ein Planungsfehler (Vordächer als baulicher Schutz für Fassaden und Bauteile sind immer gut, aber es ist keine Pflicht solche vorzusehen.. oft auch wegen der Architektur nicht erwünscht... oder wegen der Kosten...) noch ist es ein Mangel vom Lieferanten/Hersteller. Holztore bedürfen einer Unterhaltspfelge (sprich: Der Besitzer muss sie bei Bedarf streichen/lasieren..) durch den Eigentümer. Wer das unterlässt, darf sich über solche Erscheinungen dann nicht wundern, oder es gar Dritten anlasten.

    Das gleiche gilt auch für die Abnahme... wenn der Verkäufer diese verpasste... ist er selber Schuld. Hier wird in keiner dran erinnern... hat hat die 5 Jahre Gewährleistung.. muss aber Schäden/Mängel die entstehen, selbst melden! Zudem ist er dabei auch noch in der Beweispflicht.

    Also... meines Erachtens keine Chance, dass Dir jemand den neuen Anstrich bezahlt... aber versuchen kannst Du es ja gerne einmal.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    Obrero ist offline Mitglied
    Registriert seit
    06.06.2010
    Ort
    Baden
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo Pfälzer

    Danke für schnelle Antwort! Leuchtet ein....

    Gruss Obrero

 

 

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