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Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 6,25%

25-49m² : 43,75%

50-74m² : 12,50%

75-99m² : 12,50%

100-124² : 12,50%

125-149²: 12,50%
Teilnehmer: 16. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    RudiRendir ist offline Donator
    Registriert seit
    19.11.2008
    Ort
    8903 Birmensdorf
    Beiträge
    38

    Standard Jeder gegen Jeden - und wir dazwischen

    wir sind sind Stockwerkeigentümer (4 Parteien) und haben unsere Wohnung schlüsselfertig am 1. März 2010 übernommen (und bezahlt). Bei der Mängelliste haben wir nun Mühe mit dem Boden- und Wandbelägen (Feinsteinzeug). Das konkrete Problem habe ich bereits unter der Rubrik Bodenbeläge diskutiert (wiederkehrende Flecken, wenn Boden und Wände feucht aufgenommen werden - nicht mehr sichtbar, wenn trocken).
    Wir hätten jedoch gerne einen grundsätzlichen Rat:
    Im Falle der Boden- und Wandbeläge sind sich grundsätzlich alle Beteiligten einig, dass "etwas nicht stimmt"; Sie schieben einander die Schuld jedoch zu und keiner zeigt sich verantwortlich; das äusserst sich in etwa so:

    Plattenlieferant HG Commerciale: Die Platten sind einwandfrei
    Plättlileger: Meine Arbeit ist korrekt gemacht
    Reinigungsinstitut: Wir haben den Boden und die Wände abgesäuert und gereinigt
    Architekt: Haben Sie (er meint uns) das richtige Reinigungsmittel genommen?

    Lösung: Bisher keine - es soll jetzt noch der Plattenhersteller aus Italien vorbeikommen!!!!


    Was müssen wir tun, wenn wir die Sache eskalieren lassen wollen?

    >Bauherrenberater beiziehen?
    >Externen Sachverständigen mit Analyse beauftragen?
    >Gerichtlich vorgehen?


    Was können wir verlangen, wenn die Sache "nicht wiederherstellbar" bar ist?

    >Preisreduktion (wieviel); wir haben ja schon bezahlt!
    >Ersatz der Platten (gleichbedeutend mit vorübergehend auswärts wohnen)

    Danke für Eueren Rat/Input.

    RudiRendir

  2. #2
    agelix ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.12.2006
    Ort
    Aargau
    Beiträge
    141

    Standard

    Hallo
    Schau bitte mal Deinen Kaufvertrag an. Findest Du einen Passus der etwa einen solchen Inhalt hat:
    "Sämtliche Garantieansprüche gegen die am Bau beteiligten Firmen, Handwerker und Unternehmen werden auf den Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft abgetreten an die Käufer." Dann ist der Architekt fein raus und Du musst mit den Handwerkern verhandeln. Fehlt ein solcher Passus, dann ist der Architekt Dein Ansprechpartner.

    Damit "Bewegung" in die Sache kommt, würde ich einen externen Gutachter beiziehen, z.B. vom Plattenverband:
    Gutachter Dokumentationsanforderung Bildungszentrum Gutachten Schweiz Unannehmlichkeiten Plattenbeläge

    bzw. für die Wände vom Bauexperten Verband:
    Bauexperten Verband Schweiz

    Wichtig ist, dass sich vorgängig alle Beteiligten schriftlich bereit erklären, das Urteil der Experten zu anerkennen.

    Meine Erfahrung ist, dass gewisse Bauleute mit dieser Taktik Käufer so lange hinhalten, bis diese entnervt "Ruhe geben".
    Ich wünsche Dir viel Glück
    agelix

 

 

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