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Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    tashi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    03.02.2007
    Ort
    Region Zürich
    Beiträge
    199

    Standard Vorgehen bei Haftungsansprüchen

    Wir schon geschrieben, haben wir ein Problem mit einem undichten Terrassenablauf, der vom Schlosser versehentlich bei der Geländermontage angebohrt wurde.

    Das Gespräch mit dem Schlosser war nicht ergiebig, er meinte, dass er dann vielleicht mal kommen und schauen werden. Es wird wohl nichts passieren, und er wird versuchen, das Thema auszusitzen. Die Schadenhähe schätze ich auf 10-15k, seine Versicherung deckt gerade mal 2k.

    Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus? Wo finde ich Hilfe und Unterstützung? Durch das Leck ist uns ein Wasserschaden im Haus entstanden, wie sieht die Rolle unserer Gebäudeversicherung aus, die für Wasserschden aufkommt?

  2. #2
    Avatar von buddy
    buddy ist offline Mitglied
    Registriert seit
    15.11.2008
    Ort
    Graubünden
    Beiträge
    322

    Standard

    hoi tashi

    auf jedenfall bei der sachversicherung bzw. der gebäudeversicherung anmelden. ich kenne den versicherungsschutz von gebäuden ehrlich gesagt nicht im detail, aber anmelden kostet ja nichts. wenn die sachversicherung bezahlt, wird sie den regress (rückgriff) auf den haftpflichtigen bzw. schadensverursacher prüfen.

    beweissicherung, fotos, aussagen von handwerkern bestätigen lassen... der schadeninspektor wird danken.

    beste grüsse

    buddy

 

 

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