PostFinance

Sponsoren












Google Anzeigen

Login
Benutzername:
Kennwort:

Anzeige

Statistik
Themen:
13914
Beiträge:
142026
Benutzer:
18.802
Produkte:
1
Links:
4
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: Kohler
Mit 1.414 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (05.09.2011 um 09:22 Uhr).
Neue Benutzer:
Heute
Kohler
Heute
binga
Heute
Fau
Heute
Arollax
Heute
selui
Gestern
dlcpdm
Gestern
Momo888
Gestern
wolf26
Gestern
flodorn
Gestern
torben
Gestern
Stritzer
Gestern
leaflow
Gestern
sloeliger
Gestern
xrsbsw
Gestern
Neubau2003
Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 6,25%

25-49m² : 43,75%

50-74m² : 12,50%

75-99m² : 12,50%

100-124² : 12,50%

125-149²: 12,50%
Teilnehmer: 16. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Fireball ist offline Mitglied
    Registriert seit
    02.01.2010
    Ort
    Pfäffikon
    Beiträge
    4

    Beitrag Schallschutzmangel ( GU-Überbauung ) Frage zum Vorgehen

    Hallo,

    wir sind in eine Neubaudoppelhaushälfte eingezogen. ( Mai diesen Jahres )
    Leider hat sich jetzt in der etwas kälteren Jahreszeit herausgestellt, dass der
    Schallschutz zwischen den Haushälften nicht der Allerbeste ist...

    Da alle Objekte ( 6 Häuser ) ein ähnliches Verhalten aufweisen, betrifft dies wohl leider alle Eigentümer...

    Wir wollen jetzt auf jeden Fall einen Schalltest machen lassen.
    Dies werden wir mit allen Eigentümern koordinieren.

    Wenn uns nun bescheinigt werden sollte ( zu 99% sicher ) , dass da ein Konstruktionsmangel ( durchgezogene Bodenplatte ) vorliegt, soll man dann lieber mit allen zusammen einen Anwalt nehmen und der klärt das dann mit dem GU , oder ist da Salami-Taktik besser; einer geht vor und alle anderen ziehen nach ?

    Was mich auch interessieren würde, ob jemand schon Erfahrungen mit Schallschutz-Expertiesen hat, und wie sowas z.B. vor Gericht so läuft und vorallem, was man bekommt, wenn der GU den Schallschutz nicht mehr nachträglich herstellen kann....

    Und was kommen da für Anwaltskosten auf einem zu ??

    Wäre über Erfahrungsberichte aus diesem Bereich sehr froh...

    Danke für Eure Hilfe...
    Geändert von Fireball (02.01.2010 um 20:09 Uhr)

  2. #2
    Bauprofi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.06.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    610

    Standard

    Hallo Fireball

    würde Dir empfehlen, dass Grundsätzliche vorgehen vorgängig mit dem Rechtsdienst von Hausverein durchzusprechen. Die können Dir da sicherlich schon viele Fragen beantworten.

    Gruss Bauprofi

  3. #3
    Fireball ist offline Mitglied
    Registriert seit
    02.01.2010
    Ort
    Pfäffikon
    Beiträge
    4

    Standard

    Zitat Zitat von franzmoni Beitrag anzeigen
    Zuerst würde ich mal dem Hauseigentümerverband beitreten.
    Die helfen in Rechtsfragen gerne weiter.
    Kostenlos ist dies jedoch auch nicht, aber für den Anfang reichts.
    Hallo,

    vielen Dank für den Tipp !
    Anmeldung ist raus; und telefonische Rechtsberatung ist ja quasi inklusive...


    Interessant wäre es aber schon, ob jemand wegen Schallschutzmangel einen Rechtsstreit durchgeführt hat... Also wenn jemand was zu berichten hat; her mit den Infos

    Danke

  4. #4
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.403

    Standard

    Zuerst bitte herausfinden, was im Baubeschrieb über Schallschutz steht bzw. was vertraglich zugesicherte Eigenschaft des zu errichtenden Gebäudes diesbezüglich ist.
    Wenn da nichts steht (oder nur etwas gummiges, "nach heutigen Ansprüchen" oder so), dann muss man - und dieser Mann ist am besten ein Fachanwalt für Baurecht - herausfinden, was rechtlich durchsetzbar im Werkvertrag zugesichert wurde, oder was man auch ohne derartige explizite Zusicherung rechtlich durchsetzen kann.
    Erst dann ist es Zeit, eine Messung zu veranlassen.

    Viel hätte sich schon durch sinnvolle Anordnung der Räume bewirken lassen - Schlafzimmer Wohnung A Wand an Wand mit Bad Wohnung B ist nicht optimal.
    Rechnet mit Einwänden im Sinne von "Bei der gewählten Anordnung der Wände und Räume lässt sich mehr Schallschutz bei Ausführung gemäss Baubeschrieb nicht erreichen, und die Pläne waren euch bekannt" - da muss der eigene Anwalt schon fit sein, wenn die Sache nicht mit einem faulen Kompromiss enden soll.
    Ob eine durchgehende Bodenplatte schon als Baumangel gelten muss, ist ebenfalls rechtlich wasserdicht festzustellen.

    Ein Problem kann sein, dass man, ist man erst einmal sensibilisiert, immer leichthöriger wird.
    Geändert von emil17 (06.01.2010 um 22:45 Uhr)

  5. #5
    Bauprofi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.06.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    610

    Standard

    Hallo emil17

    Auf alle Fälle müsste ja zumindest die SIA eingehalten worden sein. Anhand dieser vorgaben Messen und Bewerten, dann kann man weiteres sehen.

    Gruss Bauprofi

  6. #6
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.403

    Standard

    Lest mal hier

  7. #7
    Bauprofi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.06.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    610

    Standard

    Hallo emil17

    Guter Link.

    Gruss Bauprofi

 

 

Ähnliche Themen

  1. 2-Jahresgarantieabnahme, wie vorgehen ohne GU (Konkurs) ?
    Von Noa im Forum Baumängel, Garantiefälle, Fehlplanung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 14.07.2011, 12:00
  2. CH Haftung des GU bei Verletzung der Bauvorschriften
    Von hbw im Forum Baumängel, Garantiefälle, Fehlplanung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 22.10.2009, 21:38
  3. CH Mängelbehebung durch GU
    Von schlagbauer im Forum Baumängel, Garantiefälle, Fehlplanung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 26.02.2009, 14:40
  4. CH Ewige Frage, mit wem soll man bauen (GU oder Architekt)?
    Von frust im Forum Generalunternehmer / Architekten
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 17.01.2009, 18:23
  5. Frage über GU
    Von titangel im Forum Generalunternehmer / Architekten
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 17.10.2008, 12:54

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:34 Uhr. Powered by vBulletin® Version 4.1.10 (Deutsch)
Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0
Powered by vBCMS® 3.0.9 ©2002 - 2012 vbdesigns.de Powered by Swissforums AG