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Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Abnahmen

  1. #1
    BAST ist offline Donator
    Registriert seit
    29.08.2009
    Ort
    Solothurn
    Beiträge
    15

    Standard Abnahmen

    Hallo,

    Bei uns geht der Innenausbau los. Leitungen werden verlegt, es geht so langsam los.

    Wie ist das eigentlich mit den Abnahmen? Gibt es erst eine Bauabnahme am Schluss? Oder wird immer wieder nach Beendigung einer Arbeit Z.B. Installation der Badewanne diese auf ihre Unversehrtheit überprüft, bevor der Plattenleger kommt?

    Wie wird das gemacht, damit bei einem Schaden dann nicht alle sagen . Ich war's nicht?

    Ich danke für eure Antworten

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Taj... in der Regel wird die Abnahme nach Fertigstellung der Leistung erfolgen. Wenn Du mit einzel vergebenen Gewerken arbeitest, dann nach Fertigstellung des jeweiligen Gewerkes.

    Clevere Handwerker (z.B. bei der Badewanne oder sonstigen "wertvollen" Bauteilen) verlangen hingegen eine Vor- oder Teilabnahme der Leistung. Damit sie eben beweisen konnten, dass ihr teueres Bauteil eben ordnungsgemäß geliefert und montiert wurde.

    Auch sollte man ggf. Teilabnahmen machen, wenn Bauteile durch weiter Arbeiten verschlossen werden und man sie so zur eigentlichen Abnahme nicht mehr sehen würde... diesen Punkt kann man jedoch vernachlässigen, wenn die Bauleitung korrekt funktioniert.... denn dann wird dies so oder so permanent überprüft.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    Bauprofi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.06.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    610

    Standard

    Hallo BAST

    Das kommt zuerst mal auf deine Vertragslage mit dem Ausführenden an. Wenn Du mit GU/TU arbeitest, so wird am Ende abgenommen. Wenn Du Architekt und Werkverträge nach SIA 118 hast, dann findet die Abnahme bei Fertigmeldung durch den Unternehmer statt. Meist wird dies aber dann auch in einem kurz vor dem Einzug gemacht. Habe Tread dazu hier im Forum. Wenn nun während der Bauzeit eine Sache beschädigt wird, dann ist es die Verantwortung deines Bauleiters den Schuldigen zu finden und Ihn für die Beseitigung des Schadens zur Verantwortung zu ziehen. Wenn es nicht feststellbar ist, so geht das zur Bauversicherung. Zwischenabnahmen sind nicht üblich, da so sehr schnell offensichtliche Mängel übersehen werden können und dies dann gar zu Deinen Ungunsten führen kann. Der Bauleiter hat während der Ausbauphase eine hohe Verantwortung und sollte alle Handwerker genau im Auge haben.

    Gruss Bauprofi

 

 

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