Kurz vor der Fertigstellung unseres Hauses wurde uns mitgeteilt, dass die Restfeuchtigkeit im Boden zu hoch sei um Parkett zu legen. Entweder könnten wir - trotz schriftlich zugesichertem Einzugstermin - erst einen Monat später einziehen (toll, bei einer gekündigten Wohnung...) oder haben halt keinen Boden in den Schlafzimmern!
Der Bodenlegen hatte unserem Bauführer schon 5 Wochen vorher mitgeteilt, dass die eingeleiteten Trocknungsmassnahmen nicht ausreichen und er entsprechend einen Spezialisten mit Trocknungsgeräten beiziehen soll. - Abgesehen von einem kleinen Bautrockner für 4 Zimmer auf 2 Etagen, organisierte der Bauführer keine weiteren Massnahmen.
Obschon ich schon damals die Mehrkosten für eine auf dem Boden aufgetragenen Dampfsperre nicht akzeptiert hatte, verlangt der GU nun dass ich die vollen Kosten tragen soll.
Was ist hier die rechtliche Grundlage? - Danke für Eure Tipps!




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