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Ergebnis 1 bis 7 von 13
  1. #1
    beule ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.09.2009
    Ort
    Uster
    Beiträge
    2

    Standard Parkett: Falsche Verlegerichtung

    Hallo Zusammen

    Wir haben ein Haus bei einem GU gekauft. Die Eigentumsübertragung ist aber noch nicht erfolgt, da der Innenausbau noch nicht abgeschlossen ist.

    Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).

    Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten, stimmt nun das ganze Konzept nicht mehr, da die Fliesen im Bad, WC, Dusche, das Parkett auf der Treppe, die Platten des Sitzplatzes und der Terrasse alles ausgerichtet war. Dh es stimmt nun kein einziger Übergang mehr.

    Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).

    Der Parkettverleger spricht von einem "optischen Mangel", was die Neu-Verlegung nicht rechtfertige, da das Parkett fachmännisch verlegt und einwandfrei sei. Allenfalls könne er eine Expertise verlangen.

    Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter.

    Was können wir tun? Was liegt drin?

    Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

    Danke und Grüsse

  2. #2
    Avatar von Serge-CH
    Serge-CH ist offline Donator
    Registriert seit
    16.02.2008
    Ort
    BL (Fünflibertal)
    Beiträge
    1.191

    Standard

    Ich glaube am Schluss kannst du nur noch auf einem saftigen Preisnachlass "hoffen"...
    Mein Hausbau-Blog
    Tagebuch im Haus-Forum
    25. September 2009 > Wir wohnen...

    "Wer den Kopf hängen lässt, sieht weniger."

  3. #3
    Avatar von lunatics
    lunatics ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.04.2008
    Ort
    CH
    Beiträge
    566

    Standard

    Zitat Zitat von beule Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen

    Wir haben im ganzen Haus Parkett (über 3 Stockwerke). Nun hat der Parkettverleger das Parkett in die falsche Richtung verlegt (150m2!).

    Abgesehen davon, dass uns die Richtung stört, da die Räume länglich sind und wir das Parkett quer dazu wollten,

    Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert und wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen (der sich aber nicht für das Gesamtkonzept interessiert).

    Aus unserer Sicht hat nicht nur der Parkettverleger einen Fehler begannen, sondern auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

    Danke und Grüsse
    Hallo beule

    ...Habe etwas Mühe... Wie ist das Parkett nun verlegt?
    Der Fachmann empfahl Längsverlegung in Lichtrichtung wegen den Stössen oder Querverlegung (unüblich)?

    Kontrolle? Traue nie einem GU! Ward ihr in dieser Zeit nie anwesend und habt die fortschreitenden Arbeiten begutachtet? 150m2 verlegt man ja nicht gerade an einem Tag.
    Geändert von lunatics (17.09.2009 um 20:16 Uhr)
    Gruss Lunatics

  4. #4
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
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    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Zitat Zitat von beule Beitrag anzeigen
    Auf den Plänen ist die Richtung klar markiert

    wir mussten sogar einen Brief unterschreiben, da die Richtung nicht gegen das Licht verläuft, wie vom Parkett-Fachmann empfohlen

    Der GU vermittelt nicht, sondern leitet nur unseren Wunsch auf Neu-Verlegung weiter... auch der GU hat seine Pflichten nicht erfüllt. Er kannte unseren Wunsch und die Wichtigkeit und hätte den Einbau kontrollieren müssen.

    Danke und Grüsse
    Hallo beule,

    da würde ich doch stahlhart bleiben und die Neuverlegung verlangen.

    Begründung:
    1. Pläne geben eindeutig und klar Verlegerichtung an! Fazit: Parkettleger kann keinen Plan lesen! Sein Problem! Klarer Mangel, da Ausführung entgegen verbindlichem Ausführungsplan erbracht wurde.

    2. Explizit Schriftstück vorhanden, wo nochmals genau diese Verlegung als einzig gewünscht, bestimmt wurde. Fazit: Parkettleger hat ausdrückliches Schreiben von Bauherren und GU missachtet. Klarer Mangel. Wer zu blöd ist zum lesen oder Pläne lesen, sollte den Beruf an den Nagel hängen.

    3. GU hat Pläne gezeichnet, hat Schreiben verfasst oder weitergeleitet, wusste daher genauestens bescheid was ausschließlich gewünscht wurde. Fazit: Klarer Mangel, da er die Leistung nicht vertragsgemäß ausgeführt hat (oder eben ausführen liess). Mangelhafte GU-Leistung ist eindeutig.

    4. GU-Bauleitung hat dies gewusst, aber nicht kontrolliert. Fazit: Der Bauleiter taugt nichts. Klarer Mangel an der Bauaufsicht und somit Sache der GU.

    5. GU-Bauleiter weiß bescheid, war vor Ort, sieht oder nicht, belässt es wie es ist. Fazit: Bauleiter ist eigentlich zu blöd und sollte entlassen werden.

    Egal wie, durch die mehrfach vorhandenen, klaren und unmissverständlichen Festlegungen, musste dem GU klar sein, dass die Leistung exakt und nur so, auszuführen ist. Wenn er dies nicht erreicht, dann hat er seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und schuldet somit die zugesicherte Vertragssache.
    Also, raus damit und neu, aber nun richtig, verlegen lassen.

    Zum Nachdruck dies per Einschreiben/Rückschein an den GU senden, ihn gleichzeitig darüber informieren, dass Du wegen dem erheblichen Mangel vorerst keinerlei weiteren Zahlungen leistet und er zudem für alle Folgeschäden hinsichtlich Terminüberschreitung oder sonstigen Kosten, haftbar gemacht würde.

    Ich denke, er wird dann sehr schnell reagieren und dies nun selbst in die Hand nehmen. Was eigentlich sowieso seine Aufgabe gewesen wäre und noch ist. Das muss ihm nur klar zum Ausdruck gebracht werden.
    Geändert von Pfälzer (17.09.2009 um 20:39 Uhr)
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  5. #5
    beule ist offline Mitglied
    Registriert seit
    17.09.2009
    Ort
    Uster
    Beiträge
    2

    Standard Besten Dank

    Allen für das Feedback besten Dank! Mal sehen, ob wir das durchbringen.

    Wegen der Richtung: Wir wollen es quer zum Lichteinfall. Jetzt ist es parallel zum Lichteinfall, also so wie es der Fachmann empfiehlt.

    Grüsse

  6. #6
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Warum nicht durchbringen.... alle Fakten sprechen dafür. Was will denn Dein GU dagegenhalten..? Seine eigene Unfähigkeit vielleicht... es hängt hauptsächlich davon ab, wie Du diesem gegenüber auftrittst!
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  7. #7
    Irgendwer ist offline Mitglied
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    30.07.2009
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    Region Zürich
    Beiträge
    58

    Standard

    Den Begriff "optischer Mangel" wie Ihn durch den Parkettverleger an "beule" mitgeteilt wurde, habe ich irgendwo noch in meinem Hinterkopf. In wie weit dieser rechtlich greift müsste ich mal nachschauen. Ich glaube hier gibt es sogar zwischen der SIA und dem OR einen Unterschied. Werde mich später im Geschäft mal durch die Normen wühlen, sofern sie Pfälzer nicht schon zu diesen eher ruhigen Zeiten aus dem Ärmel schütteln kann

 

 
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