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Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    hsl
    hsl ist offline Mitglied
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    8

    Standard Bauabnahme, Bauübergabe, wie ist da der normale Ablauf?

    Hallo,

    Wir sind nun kurz vor Bauübergabe (Totalsanierung eines alten Hauses und Erstellung eines Anbaus).

    Wir haben einen Architekt für Planung und Bauleitung. Mit den einzelnen Unternehmen haben wir jeweils Werkverträge nach SIA 118.

    Nun habe ich vom Architekten den Termin zur Bauübergabe bekommen, nächsten Freitag, 11-12 Uhr. Die Arbeiten werden wohl knapp bis dann fertig sein.

    Abnahmen durchs Amt sind noch keine erfolgt.

    Müssten diese nicht vorher durchgeführt werden? Was, wenn etwas vom Amt her beanstandet wird (z.B. Brandschutz, Bauhöhe oder Geländer). Sobald ich als Bauherr den Bau übernommen habe, bin ich danach Verantwortlich und Zuständig. Stimmt das?

    Ich bin mir nicht ganz sicher was hier Läuft, das Verhältnis zum Architekten ist nicht mehr das beste. Für die Bauabnahme eine Stunde einzuplanen ist ja eh ein Witz.

    Wie ist die normale Vorgehensweise?
    Soll ich am Freitag ausser einer gemeinsamen Mängelliste überhaupt etwas unterzeichnen?

    Danke für Eure Antworten,

    hsl

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    DE+CH
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    6.172

    Standard

    Hallo hsl

    Ja eine Abnahme aller Gewerke ist in einer Stunde nicht zu schaffen. ... es sei denn, es gäbe keinerlei Mängel.
    Wenn das Haus Dir gehört, Du also auch Bauherr bist, haftest Du dafür so oder so... es sei denn, einem GU würde es gehören.. was ja auch der Architekt sein könnte. Ansonsten hast Du natürlich die Möglichkeit Mängel binnen 2 Jahre zu melden.... wenn Du Glück hast, werden sie dann nach 2 Jahren warten... auch behoben.
    Kannst ja einmal nachfragen, ob Dein "Amt" auch früher kommen würde... ggf. verschiebe den Übergabetermin.. was dann ja eher ein Abnahmetermin ist.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    hsl
    hsl ist offline Mitglied
    Registriert seit
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    Basel
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    8

    Standard

    Hallo Pfälzer,

    Danke für die Antwort.

    Jetzt mal noch ein bisschen Konkreter. Wir haben eine neue Gasheizung im Keller eingebaut, Architekt hat das mit dem Heiziger geplant. Das Haus ist von 1922, also Holzdecke und keine Brandschutztüre oder so im Keller.
    Vom Architekten wurde nur geplant den neunen Kamin mit Brandschutzsteinen zu verkleiden, eine Raumabtrennung mit Brandschutztüre oder ähnlichem wurde nicht vorgesehen.

    Vom Nachbar weiss ich, dass dies nötig sein wird, habe dies dem Architekten schon während der Planungsphase mitgeteilt. Er hat damasl gesagt, es brauche keine Brandtüre etc. Irgendwann kam er dann mal und hat gesagt, er sei sich nicht sicher ob es Brandschutzmassnahmen brauche. Er würde es drauf ankommen lassen was die Behörden sagen.

    Wenn nun der Bau schon abgenommen ist, und die Behörden beanstanden etwas, so ist wahrscheinlich der Architekt fein raus, denn der Bau ist schon übergeben. oder?

    Planungsaufwand den ich dann noch habe, welcher eigentlich beim Architekten mit drin sein müsste, kostet mich dann extra.

    Und wer weiss, vielleicht gibts ja noch andere Dinge, von denen ich noch gar nichts weiss...

    Gruss hsl

  4. #4
    hsl
    hsl ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.07.2009
    Ort
    Basel
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    8

    Standard

    Ach, was ich noch vergessen habe, ja, ich bin Besitzer, also auch Bauherr.

  5. #5
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
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    11.10.2007
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    DE+CH
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    6.172

    Standard

    Hallo hsl

    Nun, ob es da noch was an anderen Dingen gäbe, musst Du dann herausfinden... dies solltest Du ggf. aber schon vor der Abnahme machen, sonst wird die nie enden... und, dazu braucht es eine gewisse Ruhe um sich alles anschauen zu können. Aber ggf. hast Du dies ja schon während der Bauzeit gemacht und weisst bereits, was alles zu beanstanden wäre?

    Die Gasheizung wird ja dann zumindest eine Brennwertanlage sein... hoffe ich doch zumindest. Im Bezug auf Brandschutz (hier die Decke.. oder die Wände des Heizraumes) kannst Du Dich vorab schon beim zuständigen Bauamt der Gemeinde schlau machen. Eigentlich sollte man grundsätzlich eine gewisse Feuerwiederstandsklasse erreichen.. auch und gerade bei Holzdecken. Wenn Du die Infos hast, kannst Du auch zur Not den Termin einfach verschieben, um diese Punkte mit Deinem Architekten zu klären.
    Grundsätzlich haftet er natürlich für eine Fehlleistung auch selbst. Das heisst, ggf. erforderliche Nachbesserungen gingen auf seine Kappe.... jedoch nur die, welche durch zusätzliche Kosten anfallen würden. Die Grundkosten dafür hättest Du als Bauherr eh tragen müssen.
    Ist nicht so einfach Dir das nun hier zu beschreiben... aber ich würde Dir zumindest anraten, die Informationen... ggf. auch die Abnahme durch die Gemeinde/das Amt... einzuholen und dann entsprechend zu entscheiden.
    Da Du ja alle Gewerke einzeln abnehmen musst (also im Prinzip macht das ja der Architekt und Bauleiter Deines Vertrauens...), wird man das bei passender Kontrolle zudem nicht binnen einer Stunde schaffen.
    Du solltest Dich aber auf keinen Fall bedrängen lassen.... nimm Dir die dazu notwendige Zeit... und prüfe alles sorgfältig bevor Du was unterschreibst. Im Zweifelsfall auch nur mit passendem Vorbehalt.
    Geändert von Pfälzer (05.09.2010 um 21:49 Uhr)
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

 

 

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