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50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    fami18 ist offline Mitglied
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    Ort
    ZH-Oberland
    Beiträge
    33

    Frage Boiler Standort

    Hallo Zusammen

    Ich habe mal eine Frage. Gibt es irgendeine NORM welche besagt, dass der Boiler in einem Mehrfamilienhaus jederzeit zugänglich sein muss?

    Bei uns, ein Umbau, ist nämlich der Boiler in den Geschäftsräumen der im EG eingemieteten Firma und für uns Eigentümer haben wir ausser wenn jemand von der Firma dort ist, kein Zugriff auf den Boiler!

    Danke schon im Voraus für eure Unterstützung!

    Gruess
    Fami18

  2. #2
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
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    Ayent
    Beiträge
    1.400

    Standard

    Dann ist das eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Entweder der Boiler ist im Sondernutzungsrecht aufgestellt, was keinen Sinn macht, oder die StWG als Ganzes hat den Boiler der Firma vermietet und die verkaufen Euch das Warmwasser zurück, was auch keinen Sinn macht, oder Ihr habt Allgemeingut der StWG an jemanden vermietet, was unzulässig ist, oder ihr müsst die Gebäulickeiten so ändern, dass die Haustechnik mindestens dem Hauswart jederzeit zugänglich ist.
    Es braucht nicht für alles eine Norm, manchmal reicht auch der Verstand. Im Übrigen ist eine Stockwerkeigentümergemeinschaft darin frei, sich selbst ein Bein zu stellen bzw. das per Beschluss zu korrigieren, wenn man es merkt. Ich würde die Sache mal bei der nächsten Versammlung traktandieren, der Verwalter soll bis dahin herausfinden, warum die Situation so ist.

  3. #3
    fami18 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.11.2008
    Ort
    ZH-Oberland
    Beiträge
    33

    Standard

    Hi Emil17

    Ja es ist eine Stockwerkeigentümergemeinschaft. Also, wieso der Boiler dort ist, ist ganz einfach. Der war schon immer dort. Das Gebäude wurde umgenutzt/umgebaut und der Boiler war früher im EG und ist auch dort geblieben, da früher alles einem Eigentümer gehörte, notabene unserem GU! So ist der Boiler jetzt effektiv im Sondernutzungsrecht des eine Eigentümer und ich und mein Nachbar haben keinen Zutritt dazu.

    Ausserdem wurde die Entkalkungsanlage welche für das ganze Haus ist, bei mir, in meinem Keller montiert, also stellt sich hier auch die Frage, darf er das einfach so?

    Gruess

  4. #4
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
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    Ayent
    Beiträge
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    Standard

    Die Frage ist nicht, ob er das durfte, denn bei der Umwandlung in eine StWG oder spätestens beim Verkauf der Wohnungen hätte das auffallen müssen. Die Frage ist, ob es so sinnvoll ist.
    Ein Umbau mit Anordung der gesamten Haustechnik in einem Technikraum, wie das bei Neubauten üblich ist, wäre wohl unangemessen aufwendig gewesen.
    Die Eigentümerversammlung kann allerdings jederzeit eine vernünftigere Lösung finden, wenn alle einverstanden sind. Wenn in den Kellern keine Wertsachen gelagert werden, kann man das mit einem hinterlegten Schlüssel und einer Regelung, wann dieser benutzt werden darf, lösen. Wenn die Miteigentümer sehr paranoid sind ("Und wenn der Entkalkungsanlagenwartungsangestellte mir dann ein Glas eingemachte Pflaumen klaut?"), wirds komplizierter. Z.B. eine Trennwand aus OSB aufstellen und den Wertverlust des privaten Restkellers abgelten, oder so.

  5. #5
    fami18 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.11.2008
    Ort
    ZH-Oberland
    Beiträge
    33

    Standard

    das problem ist dass er dies absolut verschwiegen hat und am schluss standen wir vor fertigen tatsachen. sinnvoll ist es überhaupt nicht dass es kein technikraum hat wo alles zugänglich für den hauswart wäre. hette unser GU seine einzige Hirnzelle die er hat eingeschaltet bzw. gebraucht dann hätten wir anderst lösen können, jetzt ist es zu spät. und dass mit dem klauen ist bei der Konfitüre oder so kein Problem, aber bei teuren Weinflaschen habe ich dann ein Problem...

  6. #6
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.400

    Standard

    Nicht dass ich den in Schutz nehmen will, aber die Miteigentümer haben gekauft ohne dass die Technikräume besichtigt wurden. Hätten die Käufer die einzige Hirnzelle, die sie zur Besichtigung dabeigehabt haben, eingeschaltet ...
    Bringt alles nichts, muss man nun das Beste draus machen. Ihr habt ja wohl die Mehrheit in der Versammlung, also beschliesst etwas.

  7. #7
    fami18 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.11.2008
    Ort
    ZH-Oberland
    Beiträge
    33

    Standard

    wir haben auch die mehrheit nicht da unser lieber GU, auch miteigentümer, die einteilung so gemacht hat, dass wir, mein nachbar und ich, mit zwei wohnung plus garage und keller, nur zwei stimmen haben und er insgesamt vier... er hat die verkaufsfläche als zwei verschiedene räume eingeteilt, einen lager und die praxis als separate.... und bei vertragsabschluss wurde uns das unterschlagen bzw. nicht erklärt dass es so ist.... ich habe leider keine ahnung von stockwerkeigentümergemeinschaften.... jetzt weiss ichs...

    du siehst wir sind in einer verzweigten situation....

 

 

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