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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Baugarantie

  1. #1
    Quanda ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.06.2010
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    6

    Standard Baugarantie

    Hallo
    Ich habe eine Frage zur Baugarantie. Wenn das Haus am 30.9.2008 fertig erstellt wurde, bis wann müssen die Schaden aufgenommen worden sein, ist dies genau der 30.9.2010 oder gilt hier auch eine Kulanzfrist?

    Wie sieht es dann mit der Behebung der Schäden aus, müssen diese ebenfalls bis am 30.9.2010 behoben sein oder ist es nur wichtig dass die Schäden fristgerecht gemeldet wurde und fürs beheben hat man noch etwas Zeit?

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo Quanda

    Wenn das gesamte Haus, z.B. vom GU gebaut, am 30. abgenommen wurde, dann läuft die Garantiefrist (also hier die 2-jährige) bis zum 29.9., nachts um 00:00 Uhr.
    Wenn Du damals keine Abnahme gemacht hattest.. dann zählt ggf. das Datum der Schlusszahlung, womit Du automatisch die Leistung anerkannt hattest, was einer Abnahme gleich käme.
    Hast Du mit einem Architekten gebaut, die einzelnen Handwerkerleistungen bezahlt/abgenommern, gilt dies analog für jedes Gewerk.

    Wenn Du also was gefunden hast... Mängel vorhanden sind.. dann solltest Du hier umgehend aktiv werden und die Garantieabnahme beantragen... einfordern.. wie dem auch sei.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.400

    Standard

    Nur zur Begriffserklärung: Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen, d.h. jemand tut Dir zuliebe etwas, was er rechtlich nicht müsste und wozu er folglich auch nicht gezwungen werden kann.
    Kulanz ist in deinem Fall, wenn jemand Mängel nach Ablauf der Rügefrist noch akzeptiert.
    Eine Kulanzfrist kann also nicht gelten, das wäre wie ein schwarzer Schimmel, den es auch nicht geben kann. Sie kann Dir höchstens eingeräumt werden, wenn der andere nett ist. Aber darauf würde ich nicht zählen.

  4. #4
    Quanda ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.06.2010
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    6

    Standard

    Vielen Dank für die Antworten

    Und wie ist es dann mit den Schäden? Der ersten Antwort entnehme ich dass bis zum Ablauf der Garantiefrist nur die Garantieleistung eingefordert werden muss, die Schäden könnten dann zum Biepsiel auch 2 Wochen Später erledigt werden, oder?

    Grüsse

 

 

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