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Neubau2003
Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 6,25%

25-49m² : 43,75%

50-74m² : 12,50%

75-99m² : 12,50%

100-124² : 12,50%

125-149²: 12,50%
Teilnehmer: 16. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    leonie08 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.07.2010
    Ort
    Homburg
    Beiträge
    10

    Standard Baumängel, kann Bauleiter haftbar gemacht werden?

    Hallo!

    Wir haben ein altes Bauernhaus komplett umbauen lassen und wohnen nun schon 1 Monat drin.
    Wir haben jedoch noch 2 gravierende Baumängel, bei dem Bauleiter der Meinung ist dass er nicht haftbar ist. Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen!

    1. Im Keller des schon bestehenden Hauses musste die ganze Wasserinstallation neu gemacht werden, da die Rohre schon zu alt waren. Auch einer neuer Anstrich wurde durch unseren Bauleiter veranlasst. Nun fängt bei der Wasserinstallation die Wand an zu grauen und in einem Ecken im Keller ( jedoch nicht bei der Wasserinstallation sondern bei der neuen Kellertreppe) ist es richtig feucht am Boden. Diese Wand ist jedoch nicht einmal eine Aussenwand... Bei den früheren Bewohnern war das nie der Fall, es hat weder gegraut noch war es so feucht.
    Kann der Bauleiter dazu angehalten werden dass auf seine Kosten zu nehmen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?

    2. Wir haben im Wohnzimmer eine grosse Schiebetüre. Bei der Baureinigung der Fenster ist mir dann aufgefallen dass sich in der Scheibe ein riesen Kratzer befindet den man schon von weitem sieht. Ein Handwerker muss diesen verursacht haben. Als wir den Bauleiter darauf ansprachen meinte er nur dass müssten wir selbst bezahlen. Mit dem sind wir jedoch überhaupt nicht einverstanden, da die Verursacher ja ein Handwerker war und er ja die Bauleitung hat und unserer Meinung nach er diesen Schaden klären sollte.


    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank!

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Hallo leonie08... und schöne Grüsse ins Saarland...

    Willkommen im Forum!

    Ja leider ist das nicht ganz so einfach, wie Du Dir das wünschst... der Bauleiter haftet für falsche Entscheidungen, Verstösse gegen Vorschriften.. oder sonstiges, was er veranlasst hat oder für eine fachgerechte Ausführung verantwortlich war.

    In diesem Sinne ist es natürlich seine Aufgabe zu prüfen, warum die Wand feucht wurde... ggf. liegt hier ein Mangel durch einen Handwerker vor... oder einer, wegen mangelnder Aufsicht (das wäre dann der Bauleiter)... auch müsste er sich natürlich um den Kratzer in der Scheibe kümmern.. also versuchen zu klären, wer der Verursacher war... wenn er denn überhaupt öfters an der Baustell war und zuordnen kann, wer zum Zeitpunkt "x" an der Baustell beschäftigt war. Auch wäre zu klären, ob er mit dem Fensterlieferanten eine Abnahme nach Einbau ausführte.. aus der klar hervorgeht, dass der Schaden nicht vorhanden war...? Aber grundsätzlich haftet er selbst nicht für Schäden an Baustoffen.. also dem Fenster.. er hat es ja nicht verursacht... trotzdem wäre es aber seine Aufgabe, im Rahmen des Bauleitungsauftrages herauszufinden wer dies war und dies dem betreffenden als Mangelrüge zukommen zu lassen.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

 

 

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