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125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Ergebnis 15 bis 17 von 17
  1. #15
    Avatar von barney
    barney ist offline Mitglied
    Registriert seit
    24.11.2008
    Ort
    Basel
    Beiträge
    530

    Standard

    Also nochmals, ich würde das unwiderrufliche Zahlungsversprechen nur relativ zeitnah (z.B. eine Woche) zur Ueberschreibung machen.

    Warum solltest Du Dein Vermögen 4 Monate blockieren nur damit der Verkäufer besser schläft?

    Dann müssen Nachfristen gesetzt, die Betreibung eingeleitet und schlussendlich eventuell im Gerichtsverfahren die Ungültigerklärung des Vertrags durchgesetzt werden.
    Wieso das denn? Wenn der Vertrag vom Käufer nicht erfüllt wird, ist er nichtig.

  2. #16
    Kassio ist offline Mitglied
    Registriert seit
    20.04.2009
    Ort
    Kt. Solothurn
    Beiträge
    2

    Standard

    Hallo bstaub

    Meine Erfahrung zeigt, dass man sich von den Landverkäufern nicht allzu sehr unter Druck setzten lassen soll. Ich hatte auch eine Zeitlang das Gefühl, das Land bekommen wir nie. Schlussendlich sind sie auf sämtliche "Wünsche" eingegangen.

    Wir haben aber jetzt eine Anzahlung im fünfstelligen Bereich für die Reservation gemacht. Das zeigt dem Verkäufer, dass wir das Land wirklich wollen und er die Parzellierung in Auftrag gibt.

    Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen brauchst du erst für den Grundbucheintrag. Das ist die Sicherheit für den Verkäufer, dass das Land bezahlt wird, und deine Sicherheit, dass erst bezahlt wird, wenn der Grundbucheintrag gemacht ist.

    Gruss Kassio

  3. #17
    myfirsthouse ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.10.2009
    Ort
    Igis
    Beiträge
    55

    Standard

    Danke Leute!!! Ich werde die Tipps mal umsetzen zu versuchen. Eure Antworten sind super! Danke!
    p.s. habe meinen username geändert...

 

 
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