Doch wir haben eine Anzahlung vereinbart. Trotzdem möchte der Verkäufer einen Zahlungsversprechen der Bank...
Doch wir haben eine Anzahlung vereinbart. Trotzdem möchte der Verkäufer einen Zahlungsversprechen der Bank...
Hallo Bstaub,
die Bank, welche das Depot verwaltet (also dort wo Du die 200t angelegt hast) könnte doch problemlos ein Zahlungsversprechen ausstellen...?
Dann wird halt das Depot solange verpfändet bis es in 4 Monaten aufgelöst wird (so eine Verpfändung kann übrigens auch zu Gunsten einer anderen Bank, welche dann für die Bauerei zuständig wäre, ausgestellt werden.)
Von daher sehe ich eigentlich kein Problem...
Grüssle
Arcuos
Hallo bstaub
Wir haben unseren Landkauf auch via unwideruflichem Zahlungsversprechen abgewickelt. Allerdings haben wir das erst eine Woche vor der Landumschreibung gemacht.
Die Bank hat eingewilligt, weil sie das Geld von uns blockiert auf einem Konto hatte.
Ich verstehe nicht, warum der Verkäufer 4 Monate vor Kauf schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will. Bei uns war es so, dass wir einen fünfstelligen Betrag Anzahlung geleistet haben, so konnte der Verkäufer relativ sicher sein, dass wir das Land auch wollen.
Frag doch den Verkäufer, warum er jetzt schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will, eine kleine Anzahlung müsste doch genügen, um Deine feste Absicht, das Land wirklich zu kaufen, zu untermauern.
Gruss, Barney
Danke für eure Tipps. Ich werde mal mit dem Landverkäufer sprechen... Dieser müsste sich ja mit einer guten Anzahlung schon zufieden geben, müsste man meinen. Herzlichen Dank!
Nun ja - das mit dem Zahlungsversprechen ist halt 100% sicher. Falls irgendwas passiert ist der Verkäufer fein raus. Stell dir vor der Vertrag ist gemacht, die Anzahlung geleistet aber du zahlst nicht - warum auch immer. Dann müssen Nachfristen gesetzt, die Betreibung eingeleitet und schlussendlich eventuell im Gerichtsverfahren die Ungültigerklärung des Vertrags durchgesetzt werden. Und so lange ist ein Verkauf an einen anderen Interessenten blockiert.
Werner
John
Das ist aber eine sehr einseitige Sicherheit. Der Verkäufer hat 100% Sicherheit und der Käufer hat 0%. Was passiert denn, wenn der Verkäufer das Land nicht überschreibt?
Gruss, Barney
Da hast Du vollkommen Recht.
Ich sehe jedoch das Problem nicht. Das Geld liegt in Form von Wertschriften (?) noch gebunden in einem Depot - ist also nicht "flüssig"... Dieses Depot lässt sich als Sicherheit doch verpfänden - ob jetzt bei der gleichen Bank wo das Depot geführt wird oder z.G. einer anderen Bank.
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen kann auch "per Datum" und mit Bedingung der Landübertragung ausgestellt werden... also dass die Zahlung erst z.B. in 4 Monaten bei der Umschreibung belastet werden kann (was auch üblich ist)... Dies bedingt natürlich, dass dieser Termin schon mal fixiert werden müsste...
Grüssle
Arcuos