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  1. #1
    Maui ist offline Mitglied
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    15.11.2008
    Ort
    Stadtrand von Zürich
    Beiträge
    147

    Standard Abwasserleitung verstopft - zweimal

    Wir hatten rund 1 Monat nach Bezug unseres Hauses innert 2 Wochen zweimal verstopfte Abwasserleitungen. Zum Duschabfluss kam stinkendes Abwasser (Fäkalien), einmal einfach so, einmal lief das WC nicht ab. Zweimal notfallmässig Rohrmax. Es konnte keine Ursache festgestellt werden, ausser beim zweiten Mal ein (!) Feuchttüchlein. Also liessen wir von Rohrmax eine Video-Untersuchung machen. Dabei wurde klar, dass an zwei Stellen etwas Wasser steht, die Röhren also nicht geneigt sind. Der Sanitär und der Bauleiter behaupten, das sei ok so und entspreche der Norm. Wir sollten einfach keine Feuchttücher benutzen und immer die grosse Spülmenge drücken, Aber das kann's ja auch nicht sein, oder?
    Hatte sonst noch jemand Probleme in der Art direkt nach dem Einzug? Gab es später noch mehr Probleme? Muss der Sanitär nach vollendeter Arbeit spülen oder lässt man das spülen? Wir haben die Aussenleitungen gespült, nicht aber drin. Wurde uns aber auch nie so empfohlen, auch nicht, als wir sagten, das Wasser in der Dusche laufe schlecht ab. Eine Woche später dann die erste überschwemmung

  2. #2
    Walter ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.12.2008
    Ort
    Ostschweiz
    Beiträge
    588

    Standard

    Der Sanitär muss nicht spülen. Einige Bauleiter lassen aber jeden Ablauf spülen und die Grundleitungen mit der Kamera dokumentieren. Das mit den Feuchttüchern ist dummes Geschwätz. Die DÜRFEN keine Probleme verursachen. Das mit den Tasten der WC-Spülung ist eigentlich ganz einfach: Grosse Taste = grosses "Geschäft", kleine Taste = kleines "Geschäft".

    Wir (ehemaliger Sanitär) haben unsere Abläufe vor dem Betonieren schriftlich vom Bauleiter abnehemen lassen. Nicht selten steht der Maurer beim Betonieren auf einen Ablauf und das schöne Gefälle ist dahin.

    Gruss Walter

  3. #3
    Maui ist offline Mitglied
    Registriert seit
    15.11.2008
    Ort
    Stadtrand von Zürich
    Beiträge
    147

    Standard

    Danke, Walter, für deine Antwort. Wir haben das Video von Rohrmax und da sieht man deutlich, dass zweimal Wasser steht. Wir gehen davon aus, dass dort der "Engpass" ist. Gibt es eine Vorschrift über die Mindestneigung? Ich meine, wenn Wasser liegt, hat es ja gar keine Neigung. Der Sanitär denkt, es sei alle ok und wir sollen jetzt die Schlussrechnung bezahlen.

    :-(

  4. #4
    Walter ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.12.2008
    Ort
    Ostschweiz
    Beiträge
    588

    Standard

    Welchen Durchmesser hat das Rohr?
    Wie lange ist das Rohr?
    Wie lange ist die Wasserpfütze im Rohr?
    Wo liegt das Rohr? Kellerboden, Boden im Erdgeschoss, Decke im Erdgeschoss?
    Wie dick ist die Betondecke?

    Gruss Walter

  5. #5
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Zitat Zitat von Maui Beitrag anzeigen
    .. die Röhren also nicht geneigt sind. Der Sanitär und der Bauleiter behaupten, das sei ok so und entspreche der Norm.
    Hallo Maui
    Das ist ganz einfach. Lasse Dir von dem Bauleiter einmal in Kopie die SIA-Norm aushändigen, in der steht, dass kein Gefälle erforderlich ist.
    Wenn er Dir diese vorlegen kann.. schön... wenn nicht, ist es wohl doch ein Mangel... wovon Du wohl ausgehen kannst.. dann wird es sicher lustig, wie sie den Mangel beheben möchten..?
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  6. #6
    Walter ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.12.2008
    Ort
    Ostschweiz
    Beiträge
    588

    Standard

    Habe gerade gesehen, dass Ihr nicht Neu- sondern Umgebaut habt. In welchem Geschoss befindet sich die Dusche? In welchem Geschoss das WC?
    Gruss Walter

  7. #7
    Fred ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.03.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    308

    Standard

    Für Abwasserleitungen gelten zwingend:

    SN EN 476 Anforderungen Bauteile
    SN EN 752 Entwässerungssyteme ausserhalb von Gebäuden
    SN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

    Gefälle:
    Grundleitung: <= DN 200 minimal 2%, ideal 3%, maximal 5%
    Bei Minimalefälle sind die Leitungen besonders sorgfältig zu planen und auszuführen. Mit Konroll-, Spül- und Reinigungsmöglichkeiten
    Grundleitunegen sind die unter dem Haus.

    Sammelleitungen und Anschlussleitungen unbelüftet: min. 1%, ideal 3% max. 5%

    Es besteht eine Kontroll- und Abnahmepflicht durch die Bauleitung.

    In gut organisierten Gemeinden auch eine Abnahme durch diese.

    Alles nachzulesen in der SN 592000

    Gruss, Fred
    Geändert von Fred (17.06.2010 um 18:49 Uhr) Grund: Ergänzungen

 

 
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