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  1. #1
    Euro75 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.07.2009
    Ort
    Kanton Zürich
    Beiträge
    6

    Standard Verwaltung für Stockwerkeigentum

    Guten Tag,
    Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.

    Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?

    Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.

    Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.

    Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?

    Besten Dank für Eure Antworten.

  2. #2
    Swissninja ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.10.2007
    Ort
    Reinach BL
    Beiträge
    9

    Standard

    Hallo Euro75

    Das würde mich auch interessieren. Wir werden im November (hoffentlich) in unser 3-Familienhaus einziehen. Wahrscheinlich übernimmt die eine Partei die Abrechnungen, etc.

    Ich würde es aber auch selbst machen. Das müssen wir noch klären.

    Trotzdem ist die Frage vom Honorar interessant - was kann/soll man verrechnen? Ich stelle mir eigentlich vor, dass es für eine 3 (oder 4) Parteien-Einheit nicht soviel zu tun geben wird. Oder täusche ich mich?


    Viele Grüsse
    Swissninja

  3. #3
    Maisgold ist offline Mitglied
    Registriert seit
    25.10.2007
    Ort
    Goldau
    Beiträge
    177

    Standard

    Hallo

    Ich habe Erfahrungen aus einen MFH mit 4 Eigentumswonhungen.

    - Hauswartung (Reinigungsarbeiten, Instandhaltung + Koordination Handwerker), jährlich CHF 3600.00
    - Kassier (monatliche Zahlungen, jährlich Bilanz/ER), jährlich CHF 550.00, der Aufwand hält sich in Grenzen

    Gruss,
    wir wohnen

  4. #4
    franzmoni ist offline Mitglied
    Registriert seit
    29.07.2007
    Ort
    schweiz
    Beiträge
    1.011

    Standard

    Zitat Zitat von Euro75 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft (4-Fam. Haus). Nun hat sich die Frage gestellt, wer die Verwaltung dieser Liegenschaft übernimmt. Da sich keiner von den anderen Parteien gemeldet hat, habe ich mich gemeldet dass ich dies übernehmen könne.

    Nun meine Frage: Kann ich, und wenn ja, wieviel an Verwaltungshonorar verlangen?

    Ich denke mein Aufgabenbereich ist wird wie folgt definiert: Erstellung der Buchhaltung / Verteilung der gemeinsamen Kosten gemäss Wertquoten / Einladung und Führung der Versammlung. Im allgemeinen also alles finanztechnische Aufgaben.

    Ich habe bereits mehrere Bücher durchgelesen aber habe bis anhin keine guten Antworten gefunden.

    Kann mir jemand aus der Praxis erzählen, wie das bei Euch gehandhabt wird? Wer wohnt ebenso in einem kleinen Stockwerkeigentum, in welchem die Verwaltung ein Stockerkeigentümer übernommen hat?

    Besten Dank für Eure Antworten.
    Hallo
    Nach meinen Erfahrungen und Berechnungen anhand anderer Objekte ist das Honorar zwischen 400 und 700 Fr. per Einheit. Das kommt ganz auf die Komplexität der Siedlung an. Es kann gut sein, dass noch sep. Buchhaltung für Gemeinschaftliche Parzelle/ Garagen/ Einstellhalle erstellt werden müssen.
    Zudem kümmert sich die Verwaltung auch um Reparaturen/ Sanierungen/ Vorstandsitzungen usw.
    Auf jedenfall müsste nach Vereinsrecht auch ein Vorstand gewählt werden, welcher beratend und prüfend zur Seite steht. Auch eine jährliche Revision ist zwingend. Entwerder mat dies ein externer Treuhänder oder gewählte Eigentümer als Revisoren.

    Sieh mal unter SVIT die haben Richtsätze für Verwaltungen

    Hauswartung ist wieder ein ganz anderer Punkt, und kostet natürlich auch.

  5. #5
    Euro75 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.07.2009
    Ort
    Kanton Zürich
    Beiträge
    6

    Standard

    Hallo zusammen,
    Ihr sind euch also einig, ich als Stockwerkeigentümer und als interner Verwalter der Liegenschaft, kann Honorar verlangen.

    Zusätzlich werde ich mich eben auch noch als Verwalter für die Tiefgarage zu Wahl stellen. Die Tiefgarage hat 24 Parkplätze und wird von insgesamt 13 Parteien genützt.

    Demzufolge mache ich 2 Verwaltungsaufgaben die wie folgt aufgeteilt sind:
    - Verwaltung für ein 4-Fam. Haus
    - Verwaltung für eine Tiefgarage für eine ganze Überbauung mit 13 Parteien

    Somit könnte ich doch für jeden Verwaltungsjob separat ein Honorar verlangen.

    Honorar zwischen 400 und 700 Fr. per Einheit
    Heisst dies pro Wohnung?

  6. #6
    Euro75 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.07.2009
    Ort
    Kanton Zürich
    Beiträge
    6

    Standard

    Zitat Zitat von Maisgold Beitrag anzeigen
    - Kassier (monatliche Zahlungen, jährlich Bilanz/ER), jährlich CHF 550.00, der Aufwand hält sich in Grenzen

    Gruss,
    Sind diese CHF 550.00 für eine Wohnung oder für das gesamte Haus?

    Gruess

  7. #7
    Avatar von habana
    habana ist offline Mitglied
    Registriert seit
    04.05.2007
    Ort
    Bodensee
    Beiträge
    130

    Standard

    hallo

    ich mache die verwaltug für unsere tiefgarage mit 10 parteien - also nur für die posten strom, kanalisation und feuerlöscher - einladung zur jährlichen gv, akontozahlungen 2 x jährlich und dann noch die schlussrechnung
    und das wird mir mit fr. 1100.- / jahr vergütet (gesamt, nicht pro einheit !)

    ich habe dieses amt jetzt frisch vom auswärtigen verwalter mit seinem letzten jahreslohn so übernommen

 

 
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