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<25m² : 6,67%

25-49m² : 40,00%

50-74m² : 13,33%

75-99m² : 13,33%

100-124² : 13,33%

125-149²: 13,33%
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Ergebnis 8 bis 11 von 11
  1. #8
    Euro75 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.07.2009
    Ort
    Kanton Zürich
    Beiträge
    6

    Standard

    Zitat Zitat von habana Beitrag anzeigen

    ich mache die verwaltug für unsere tiefgarage mit 10 parteien - also nur für die posten strom, kanalisation und feuerlöscher - einladung zur jährlichen gv, akontozahlungen 2 x jährlich und dann noch die schlussrechnung
    und das wird mir mit fr. 1100.- / jahr vergütet (gesamt, nicht pro einheit !)

    ich habe dieses amt jetzt frisch vom auswärtigen verwalter mit seinem letzten jahreslohn so übernommen
    Danke villmals für die Antwort, dann werde ich diesen Betrag für die Tiefgarage mit 13 Parteien ebenso beantragen bei der Versammlung. Bin Gespannt was die anderen Eigentümer dazu sagen werden.

  2. #9
    franzmoni ist offline Mitglied
    Registriert seit
    29.07.2007
    Ort
    schweiz
    Beiträge
    1.011

    Standard

    Soviel ich weiss, rechnet SVIT mit verwaltungskosten von ca. 100Fr. für einen Einstellhallenplatz. Die 400-700Fr. beziehen sich auf eine Wohneinheit.
    Der Verwalter stellt natürlich der Gemeinschaft die Gesamtrechnung. Die Verwaltungskosten werden ebenfalls nach WQ verteilt, also nicht nach Wohneinheit.

  3. #10
    Scholdei Gast

    Standard

    Grüezi

    Habe schon einiges erlebt...

    Beispiele aus der Verwaltungstätigkeit von Stockwerkeigentümern:

    Bsp. Der Heizwärmezähler des "Verwalters/Stockwerkeigentümers" ist ausgestiegen. Drei Jahre lang hat er sich selbst nur eine "kleine" Pauschale abgerechnet. Alle im Haus fanden das OK, bis aufgefallen ist, dass alle anderen somit auch mehr bezahlt haben...

    Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" hatte eine kfm. Ausbildung und eine Stelle bei einer Versicherung. Die Versicherungsverträge laufen noch x Jahre und von der Provision hat die Gemeinschaft nichts gesehen...

    Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" hat die zweijährige Mängelrügefrist verpasst...

    Bsp. Der "Verwalter/Stockwerkeigentümer" monierte, dass er kein Geld hatte die Stromrechnung zu bezahlen, er hatte aber selbst am meisten Budget-Ausstände...

    Liste lässt sich beliebig erweitern... ;-)

    Ich verstehe oftmals nicht, wie solche Konstellationen zustande kommen. Es handelt sich doch offensichtlich um eine Missachtung des Prinzips der Gewaltentrennung. Gemeinschaftliche Interessen und die Interessen der einzelnen Eigentümer werden auf diese Weise nicht getrennt und schon gar nicht geschützt.

    Anyway, jeder wie es ihm beliebt...

    Freundliche Grüsse
    Scholdei

  4. #11
    Knudel ist offline Mitglied
    Registriert seit
    28.06.2011
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    3

    Standard

    Guten Tag zusammen

    ich habe auch noch eine Frage zur Hausverwaltung:
    Wir sind im Haus 3 STWE Einheiten, 1 STWE möchte die komplette Verwaltung (arbeiten am/im Haus, Abrechnung usw) an einen Verwalter abgeben.
    Bei der STWE Versammlung nächste Woche soll darüber abgestimmt werden.

    Wer kann mir eine ungefähre Summe pro Jahr nennen für die Verwaltungskosten eines Hauses mit 3 STWE Einheiten durch einen gewerblichen Verwalter?

    herzlichen Dank
    Bärbel

 

 
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