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Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 0%

25-49m² : 66,67%

50-74m² : 0%

75-99m² : 16,67%

100-124² : 0%

125-149²: 16,67%
Teilnehmer: 6. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
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Ergebnis 15 bis 21 von 25
  1. #15
    Avatar von winner60
    winner60 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.10.2006
    Ort
    Meyriez
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    1.614

    Standard

    Ich finde das Ganze reichlich komisch: Was wurde genau unterschrieben und mit welchen Belegen/Beschreibungen?

    Ich gehe davon aus, dass man auch Schnittzeichnungen hat. Ebenfalls müsste ersichtlich sein, wie die Fenster liegen - und zwar inklusive allfällige darüberliegenden Terrassen.

    Ob man den Raum nun als Büro oder Kinderzimmer bezeichnet, halte ich nicht unbedingt für relevant. Ebenso ist es bei einer Hanglage durchaus "normal", dass es Kellerräume gegen den Hang hat, welche höher liegen können. Wenn auf einem Querschnittplan die Etagen ersichtlich sind, sehe ich da überhaupt keine "Täuschung". Schliesslich kann jeder selber Pläne lesen.....

    Martin
    Wir wohnen seit dem 22.9.2007

  2. #16
    john_w64 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2008
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    Wynental - Aargau - Schweiz
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    Standard

    Zitat Zitat von winner60 Beitrag anzeigen
    Schliesslich kann jeder selber Pläne lesen.....
    ich wage zu bezweifeln dass der "normale" ETW Käufer wirklich Pläne lesen kann. Wieso sollte so was Allgemeinwissen sein? Natürlich kann man sich fragen in wie weit man etwas nur anhand eines Grundrissplans kauft, aber es fand ja eine Begehung des Grundstücks vor Baubeginn statt. Da erfolgten sicher auch Erklärungen (dass alles wunderbar werde..)
    Werner

  3. #17
    Sousol ist offline Mitglied
    Registriert seit
    21.06.2009
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    14

    Standard

    Spannend alle Eure Inputs. Als Laie ist es meines Erachtens schwierig, die endgültige Situation anhand von Plänen zu definieren. Wir haben uns (zu) sehr auf die Ausführungen des Architekts verlassen.

    Inzwischen soviel: Ich habe mit der Baubewilligungsbehörde gesprochen, die mir bestätigte, dass dieser Raum "schwierig" sei. Gerade wenn er als Kinderzimmer vorgesehen ist. Auch wurde ein Gespräch in Aussicht gestellt um mögliche zusätzliche Lichtquellen (Oblicht o.ä.) zu erschliessen.

    Ich denke, wir müssen mit allen Parteien im Gespräch bleiben und auf eine einvernehmliche Lösung hoffen.

  4. #18
    Avatar von winner60
    winner60 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.10.2006
    Ort
    Meyriez
    Beiträge
    1.614

    Standard

    Zitat Zitat von john_w64 Beitrag anzeigen
    ich wage zu bezweifeln dass der "normale" ETW Käufer wirklich Pläne lesen kann. Wieso sollte so was Allgemeinwissen sein? Natürlich kann man sich fragen in wie weit man etwas nur anhand eines Grundrissplans kauft, aber es fand ja eine Begehung des Grundstücks vor Baubeginn statt. Da erfolgten sicher auch Erklärungen (dass alles wunderbar werde..)
    Sorry: Wer nur aufgrund von Grundrissplänen und mündlichen Versprechen kauft, den kann ich nicht verstehen. Zumindest auf Querschnitten und Ansichten sieht man wirklich viel. Wenn man das selber nicht so genau interpretieren kann, muss man sich jemanden mitnehmen, der das interpretieren kann.
    Wir wohnen seit dem 22.9.2007

  5. #19
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
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    Ayent
    Beiträge
    1.399

    Standard

    Architekt und Bauherr machen beide Fehler, Bauherr am kürzeren Hebel, da Vertrag unterzeichnet.
    Ich finde, der Architekt ist in der Verantwortung, da er sich spätestens während der Planung mit dem Bauherrn zusammensetzen sollte, wegen der beabsichtigten Nutzung. Ausserdem ist er der Experte, und ein wesentlicher Teil der Architektenhonorare besteht darin, die Wünsche des Bauherrn in einen Plan umzusetzen.
    "Ich (Archi) hab den Karren in den Sumpf gefahren, und wir (Archi und Bauherr) müssen ihn nun wieder flott machen" - das kennt man doch, anders formuliert, auch aus der Politik.
    Rechtlich wird im Streitfall alles davon abhängen, wer beweisen kann, wann wer was gewusst hat oder bei angebrachter Sorgfalt hätte wissen können. Das wird teuer und langwierig, weshalb eine Einigung, lies Kompromiss, besser sein dürfte. Mit Preisnachlässen würde ich nicht als Erster kommen, denn einmal wird dadurch der Murks nicht besser und die andere Partei wird gleich denken, die wollen nur den Preis drücken.

  6. #20
    Avatar von Arcuos
    Arcuos ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.06.2007
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    2.002

    Standard

    Hallo,

    ich finde, dass man bei einem Objekt, welches xx-tausende Franken kostet, VORHER genau abklären sollte wo, was sich wie verhält (ist nicht böse gemeint Sousol). Besonders bei "Kauf ab Plan" sollten die Dokumentationen, Baubeschrieb und Pläne inklusive Aufrisse und Aussenansichten genügend ausführlich sein, dass auch der Laie die Pläne entsprechend lesen kann oder zumindest Fragen aufgeworfen werden, welche durch den Anbieter/GU oder einer fachlich versierten Drittperson beantwortet werden können.

    Ich bin überzeugt, dass beim Autokauf der Bauherr genau weiss, wieviel PS Leistung und welche Farbe das Auto haben wird... ...darum finde ich es immer wieder verwunderlich, dass man sich beim Eigenheimkauf nicht besser mit der Materie auseinander setzt...

    Mein Rat dazu ist, MIT dem Architekt/GU zu versuchen eine Lösung für besagtes Zimmer zu finden (z.B. Solartube o.Ä. einbauen Home) damit genügend Tageslicht einfällt und der Raum doch noch als Kinderzimmer nutzbar gemacht werden kann. Bei einer offensichtlichen Täuschung hätte man u.U. die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten - was aber meist mit finanziellem Verlust verbunden ist. Grundsätzlich gefällt Euch ja diese Wohnung. Von daher würde ich mich erstmal mit dem Architekten/GU freundlich stimmen um wärend des Bau's doch noch ein angenehmen Umgang zu pflegen - Streit bringt da nix und es wird nicht das erste Mal sein, wo Bauherrenannahmen nicht mit den Gegebenheiten auf dem Bau übereinstimmen...

    Ob bei der ganzen Angelegenheit eine offensichtliche Täuschung vorliegt kann ich nicht beurteilen. Ich glaube aber, man war hier ev. etwas "blauäugig" und hat sich vom tollen Architekten mit seinen Zusagen einlullen lassen - was so oft passiert... Daher rate ich dringend dazu, alle Aussagen immer schriftlich zu protokollieren und gegenzeichnen lassen - nur dann hat man etwas in der Hand!

    Viel Erfolg beim Verhandeln und eine gute Zeit mit Eurem Projekt!

    Grüssle
    Arcuos

  7. #21
    Avatar von Christophb
    Christophb ist offline Mitglied
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    24.10.2009
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    Luzern
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    2

    Frage Heizung beanstandet

    Hallo zäme
    Habe letztes Jahr ein Haus, Baujanr 1981 gekauft unter des Status renoviert.
    Auf meine Frage an den Vorbesitzer, ob die Heizung gut sei wurde geantwortet, alles i.o., läuft gut, keine Probleme.
    Nun kam der Kaminfeger und präsentierte mir, dass die Heizung ja schon länger beanstandet sei - seit 2005 und ich bis 2013 sie sanieren müsse.
    Ich stand da wie der Esel am Berg.
    Dass der Vorbesitzer diesen Umsand einfach verschwieg, obwohl er wusste, dass zum Zeitpunkt des Kaufes die Heizung schon 4 Jahre beanstandet war, grenzt an Betrug.
    Kann ich da überhaupt etwas machen und hätte ich da eine Chance dies als arglistige Täuschung vor Gericht durchzubringen ?
    Geht ja immerhin um eine grössere Investition, wenn ich die Heizung erneuern muss.
    Grüsse, Chris

 

 
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