PostFinance

Sponsoren












Google Anzeigen

Login
Benutzername:
Kennwort:

Anzeige

Statistik
Themen:
13866
Beiträge:
141726
Benutzer:
18.726
Produkte:
1
Links:
4
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: Tomtom76
Mit 1.414 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (05.09.2011 um 09:22 Uhr).
Neue Benutzer:
Gestern
Joschi600
Gestern
Lilie
Gestern
tiri
Gestern
Svenska
Gestern
Silverstar
Gestern
Jaguar6511
Gestern
blau
Gestern
majose
Gestern
pacocv
Gestern
cara
04.02.2012
latu0709
04.02.2012
FK&AK
04.02.2012
Brönnimann
04.02.2012
Zariona
04.02.2012
akisrok
04.02.2012
Sandra Soli
04.02.2012
Starwars73
Wie hoch ist eure Fensterfläche?

<25m² : 0%

25-49m² : 66,67%

50-74m² : 0%

75-99m² : 16,67%

100-124² : 0%

125-149²: 16,67%
Teilnehmer: 6. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 8 bis 14 von 25
  1. #8
    john_w64 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2008
    Ort
    Wynental - Aargau - Schweiz
    Beiträge
    1.089

    Standard

    Kann es sein dass Baugesetz-Technisch ein Hobbyraum/Büro anders bewertet wird als ein Kinderzimmer?
    Zudem hast du die Pläne gesehen und sogar gegengezeichnet - wieso hats du da die kleinen Fenster nicht gesehen?
    Werner

  2. #9
    Avatar von tosci
    tosci ist offline Administrator
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    1.783

    Standard

    Ich sehe das viel einfacher: Eine Erdgeschoss-Wohnung liegt definitiv NICHT unter dem Kellergeschoss. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt der Keller eine halbe Etage HÖHER. Folglich liegt da schon eine Täuschung vor - man müsste aber mal den Querschnitt sehen - diesen solltet Ihr ja auch erhalten haben...

    Gruss
    Tosci

  3. #10
    john_w64 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2008
    Ort
    Wynental - Aargau - Schweiz
    Beiträge
    1.089

    Standard

    Bei einer Hanglage ist es manchmal sehr speziell gelöst. Insofern sollten wir wie tosci sagt, mal die Pläne inkl. Schnitte sehen. Kann man überhaupt ebenerdig aus der Wohnung in den Garten oder muss man z.B. erst ein paar Stufen hoch vom Eingang oder der Terrassentüre?
    Werner

  4. #11
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.162

    Standard

    Bei Hanglage ist eine versetzte Bauweise, um ein halbes Geschoss, eine durchaus übliche Bauweise.
    Das sieht man auch schon an den Ansichtszeichnungen, wo welche Wandflächen frei liegen.
    In dieser Bauweise sind die Keller- und Technikräume, also die Räume welche kein Tageslicht benötigen, meist im höherliegenden Teilgeschoss, im Hang. Dies alleine ist oder wäre wohl nicht der Aufhänger.

    Die Bezeichnung Erd- oder Untergeschoss, kann man ggf. sehen wie man möchte, aber die Lage war natürlich im Verkaufsprospekt oder in der Ansicht klar erkennbar.
    Davon kann man jedenfalls ausgehen.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  5. #12
    Avatar von tosci
    tosci ist offline Administrator
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    1.783

    Standard

    Trotzdem möchte ich davon ausgehen wollen, dass bei einer Erdgeschoss-Wohnung alle bewohnten Räume ebenerdig sind und genügend Tageslicht erhalten. Auch bei Hanglage müsste sonst zumindest darauf hingewiesen werden. Aber wie gesagt, wir kennen die Details und die dem Käufer zur Verfügung gestandenen Unterlagen nicht.

  6. #13
    Sousol ist offline Mitglied
    Registriert seit
    21.06.2009
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    14

    Standard

    @john_w64: "wieso hats du da die kleinen Fenster nicht gesehen?".

    Dazu: Das Fenster ist bei einem Raum von 14m2 zwar klein, aber nicht die Grösse scheint das Problem zu sein. Vielmehr liegt das Zimmer unter der gedeckten Terrasse des oberen Nachbars, gleich naneben geht der Erdwall fast senkrecht hoch, was praktisch kein Lichteinfall in diese Ecke mehr zulässt.

    Dies war für uns aus den Plänen leider nicht sichtbar. und wurde uns vom Architekten auch nicht dahingehend erklärt. Wir standen zwar mehrmals auf dem leeren Grundstück, doch wieviel da noch abgetragen würde, und wie nah das Haus westseitig dann am Abhang steht wussten wir nicht.

  7. #14
    rmaurspam ist offline Mitglied
    Registriert seit
    01.05.2007
    Ort
    A
    Beiträge
    96

    Standard

    Schnittzeichnungen und Fassadenansichten etc. hast du nicht zur Einsicht verlangt, bevor du unterschrieben hast? Da drauf hätte man doch gesehen, wo die Wohnung liegt.

 

 
Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:40 Uhr. Powered by vBulletin® Version 4.1.10 (Deutsch)
Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0
Powered by vBCMS® 3.0.9 ©2002 - 2012 vbdesigns.de Powered by Swissforums AG