Kann es sein dass Baugesetz-Technisch ein Hobbyraum/Büro anders bewertet wird als ein Kinderzimmer?
Zudem hast du die Pläne gesehen und sogar gegengezeichnet - wieso hats du da die kleinen Fenster nicht gesehen?
Kann es sein dass Baugesetz-Technisch ein Hobbyraum/Büro anders bewertet wird als ein Kinderzimmer?
Zudem hast du die Pläne gesehen und sogar gegengezeichnet - wieso hats du da die kleinen Fenster nicht gesehen?
Werner
Ich sehe das viel einfacher: Eine Erdgeschoss-Wohnung liegt definitiv NICHT unter dem Kellergeschoss. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt der Keller eine halbe Etage HÖHER. Folglich liegt da schon eine Täuschung vor - man müsste aber mal den Querschnitt sehen - diesen solltet Ihr ja auch erhalten haben...
Gruss
Tosci
Bei einer Hanglage ist es manchmal sehr speziell gelöst. Insofern sollten wir wie tosci sagt, mal die Pläne inkl. Schnitte sehen. Kann man überhaupt ebenerdig aus der Wohnung in den Garten oder muss man z.B. erst ein paar Stufen hoch vom Eingang oder der Terrassentüre?
Werner
Bei Hanglage ist eine versetzte Bauweise, um ein halbes Geschoss, eine durchaus übliche Bauweise.
Das sieht man auch schon an den Ansichtszeichnungen, wo welche Wandflächen frei liegen.
In dieser Bauweise sind die Keller- und Technikräume, also die Räume welche kein Tageslicht benötigen, meist im höherliegenden Teilgeschoss, im Hang. Dies alleine ist oder wäre wohl nicht der Aufhänger.
Die Bezeichnung Erd- oder Untergeschoss, kann man ggf. sehen wie man möchte, aber die Lage war natürlich im Verkaufsprospekt oder in der Ansicht klar erkennbar.
Davon kann man jedenfalls ausgehen.
Trotzdem möchte ich davon ausgehen wollen, dass bei einer Erdgeschoss-Wohnung alle bewohnten Räume ebenerdig sind und genügend Tageslicht erhalten. Auch bei Hanglage müsste sonst zumindest darauf hingewiesen werden. Aber wie gesagt, wir kennen die Details und die dem Käufer zur Verfügung gestandenen Unterlagen nicht.
@john_w64: "wieso hats du da die kleinen Fenster nicht gesehen?".
Dazu: Das Fenster ist bei einem Raum von 14m2 zwar klein, aber nicht die Grösse scheint das Problem zu sein. Vielmehr liegt das Zimmer unter der gedeckten Terrasse des oberen Nachbars, gleich naneben geht der Erdwall fast senkrecht hoch, was praktisch kein Lichteinfall in diese Ecke mehr zulässt.
Dies war für uns aus den Plänen leider nicht sichtbar. und wurde uns vom Architekten auch nicht dahingehend erklärt. Wir standen zwar mehrmals auf dem leeren Grundstück, doch wieviel da noch abgetragen würde, und wie nah das Haus westseitig dann am Abhang steht wussten wir nicht.
Schnittzeichnungen und Fassadenansichten etc. hast du nicht zur Einsicht verlangt, bevor du unterschrieben hast? Da drauf hätte man doch gesehen, wo die Wohnung liegt.