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  1. #1
    Mario2000 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    08.01.2009
    Ort
    St. Gallen
    Beiträge
    5

    Böse Nachträgliche Forderungen nach Wohnungsübergabe

    Hallo

    Unsere WG ist vor kurzem in eine andere Wohnung umgezogen. Die Wohnungsübergabe wurde mit einem Übergabeprotokoll gemacht und von beiden Seiten unterschrieben. Dabei tauchten einige Mängel auf, mit welchen wir auch einverstanden waren.
    Kurz darauf bekamen wird vom Vermieter einen eingeschriebenen Brief, dass die Platten des gesamten Balkons auf unsere Kosten ausgetauscht werden müssen weil sich darauf Flecken befänden. Dieser Austausch wurde ohne unser Einverständnis vorgenommen, da er bereits während der Frist, in der der eingeschriebene Brief von der Post abgeholt werden musste vorgenommen wurde. Die Kosten dafür betragen Fr. 1500!!
    Auf dem Übernahmeprotokoll wurden diese Platten als in Ordnung gekennzeichnet und vom Vermieter unterschrieben.
    Ich weiss, dass auch noch nachträglich Mängel geltend gemacht werden können, aber da alle Platten ausgetauscht werden mussten, muss es sich ja um einen grösseren Mangel handeln, der bei der Übergabe nicht übersehbar hätte sein sollen.
    Dazu kommt noch, dass unsere Haftpflichtversicherung die Schäden, die im Protokoll vermerkt waren übernimmt, die Platten allerdings nicht, da sie im Protokoll als in Ordnung vermerkt waren.
    Müssen wir diesen Schaden tatsächlich selber bezahlen?

  2. #2
    booker ist offline Mitglied
    Registriert seit
    06.07.2006
    Ort
    Flüh/SO
    Beiträge
    975

    Standard

    Hallo

    Meiner Meinung nach hat der Vermieter hier einen grossen Fehler gemacht indem er die Platten zu schnell ausgetauscht hat.
    Ihr habt ja ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll welches verbindlich ist. Was er nachträglich noch anmelden kann sind sogenannte versteckte Mängel, die er auf den ersten Blick nicht sehen konnte. Ein verschmutzter Balkonboden ist vielleicht ein Grenzfall, weil er sagen kann es war zum Beispiel zu dunkel bei der Übergabe und er konnte es nicht sehen. Und verschmutzt heisst für mich nicht defekt, das heisst man kann ja zuerst evtl. reinigen ?

    Ich nehme an Ihr hattet ihn informiert, dass die Haftpflichtversicherung die Schäden übernimmt. Somit hätte er seine Forderungen früher stellen müssen, damit ein Schadenexperte den Sachverhalt vor Ort zumindest hätte anschauen können. So wurde ihm die Möglichkeit dazu genommen. Ausser er hat alles genau dokumentiert und fotografiert etc.

    Ich würde es an Eurer Stelle draufankommen lassen und dem Vermieter freundlich sagen dass die Haftpflichtversicherung sich drum kümmert. Diese werden ihm einen netten Brief schreiben wo drin steht, dass er sich das Geld ans Bein streichen kann.
    ***********************

    Unser Hausbau in Bildern: http://www.haus-forum.ch/photopost/s...ser=40&cat=500

  3. #3
    Mario2000 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    08.01.2009
    Ort
    St. Gallen
    Beiträge
    5

    Standard

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Dann muss die Haftpflichtversicherung also die Kosten übernehmen, sofern der Vermieter die Gründe für das auswechseln der Platten belegen kann, auch wenn dies im Übergabeprotokoll anders vermerkt ist?

  4. #4
    Avatar von Kurt Wagner
    Kurt Wagner ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.07.2006
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    457

    Standard

    ich würde es mir da ganz einfach machen und schlicht nichts bezahlen. Wie will der Vermieter seine Forderung den druchsetzen? Alles was es gibt ist ein unterschiebenes Uebernahmeprotokoll wo explizit nichts draufsteht, dass da noch was ersetzt werden muss. Ergo kannst Du nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn DANACH und OHNE Einverständnis von Dir noch etwas ersetzt wird.

    Cool bleiben, sich nicht beeindrucken lassen - und vor allem nichts bezahlen oder nachträglich noch was vom Vermieter unterschreiben

  5. #5
    Avatar von raycecile
    raycecile ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    06.07.2006
    Ort
    Herznach/AG
    Beiträge
    2.773

    Standard

    Bin der gleichen Meinung wie Kurt, nichts machen, wenn der Vermieter dann was will seht ihr euch vor der Schlichtungsstelle und dann rollt er den Schwanz ein oder es kommt das Fallbeil.

    Wenn ihr schon mit der Haftpflicht Schäden aus dieser Abgabe abgewickelt habt, sende diesen Brief des Vermieters an die Versicherung, diese ist nicht nur dazu da Schäden zu bezahlen sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
    Raymond & Cecile
    Seit 21.9.2007 Bewohner

  6. #6
    Avatar von Arcuos
    Arcuos ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    13.06.2007
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    2.070

    Standard

    Zitat Zitat von Mario2000 Beitrag anzeigen
    ...Auf dem Übernahmeprotokoll wurden diese Platten als in Ordnung gekennzeichnet und vom Vermieter unterschrieben...
    Hallo Mario,

    dies sagt eigentlich alles. Wenn sogar auf dem Übernahmeprotokoll i.O. explizit für die Platten steht, dann wird es der Vermieter schwer haben!
    Hätte er dort gar nix aufgeführt so hätte er sagen können, dass - wie von anderen bereits erwähnt - es ein verdeckter Mangel ist, welcher bei Übergabe nicht ersichtlich war (zu dunkel usw.). Wenn aber auf dem Protokoll ausdrücklich bezüglich Platten/Balkon "in Ordnung" steht, dann kann er kaum was machen.
    Zudem hat er die Platten getauscht, ohne dass Deine Versicherung die Möglichkeit gehabt hätte, einen Experten zu senden. Wenn er sogar gewusst hat, dass Ihr eine Versicherung mit den Schäden beauftragt, dann ist dies schon ein sehr "starkes Stück" von Seiten des Vermieters!

    Nix nachträglich unterschreiben, nix zahlen, Vermieter freundlich darauf hinweisen (ev. durch Deine Vers., wie ein Vorredner schrieb), dass das so nicht "läuft"!

    Grüssle
    Arcuos
    Es werde Licht!

  7. #7
    Mario2000 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    08.01.2009
    Ort
    St. Gallen
    Beiträge
    5

    Standard

    Das Problem ist, dass wir ja Depot bezahlen mussten und wir dem Vermieter das Einverständnis gaben, die Schäden, die die im Protokoll festgehalten wurden, von diesem Depot zu bezahlen. Deshalb können wird nicht einfach nichts bezahlen, da der Vermierter das Geld ja schon vom Depot hat. Wir müssten also den Rest unseres Geldes vom Vermieter zurückfordern und können es uns nicht leisten die Kosten eines allfälligen Rechtsstreits zu bezahlen. Oder kann man das auch über die Haftpflichtversicherung regeln?

 

 
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