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  1. #1
    lukas_ch ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.05.2007
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    Rupperswil AG
    Beiträge
    421

    Standard Balkon ohne Gefälle mit Wasserpfützen

    Salü zusammen

    Wir haben einen Balkon von ca. 3x4m. Fast kein Gefälle. Nun hats an 3 Orten immer eine Pfütze wenns geregnet hat. Nach der Bauvollendung haben wir und die Bauleitung das beim Baumeister schon bemängelt. Der hat dann dort widerwillig etwas abgeschliffen, aber wirklich besser wurde es dadurch nicht. Jetzt bei der 2Jahres-Abnahme haben wir es nochmals aufgebracht. Wir suchen immer noch nach einer Lösung dafür, da die Wasserpfützen lästig sind, der Schmutz liegenbleibt und so einfach unschön ist.
    Die grösste Pfütze ist jeweils etwa 1.5-2cm tief.

    Kann der Beton mit der Zeit grauen wenn immer Wasser stehen bleibt?
    Wäre es allenfalls mit einem Farbanstrich verbesserbar? Wie dauerhaft wäre sowas? Wie teuer etwa?
    Könnte man evt. eine Rinne reinfräsen?

    Bilder folgen allenfalls morgen.

    Gruss und danke für eure Hilfe.
    Lukas

  2. #2
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
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    6.172

    Standard

    Der nackte Beton.. oder Betonüberzug ist so oder so weder dicht noch dauerhaft.

    Da das Objekt erst 2008 (?) gebaut wurde, liegt so oder so schon ein Planungsfehler vor, was Dein Bauleiter wissen müsste... er hätte solch eine Ausführung erst gar nicht ausführen lassen dürfen.. hätte frühzeitig eingreifen müssen.
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  3. #3
    lukas_ch ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.05.2007
    Ort
    Rupperswil AG
    Beiträge
    421

    Standard

    Jup, 2008 gebaut.
    Du meinst Planungsfehler, weil kein genügendes Gefälle? Nun, der Balkon ist nicht überdacht. Wir planen, da mal ein Whirlpool draufzustellen (ist auch extra dafür verstärkt). Deshalb möchten wir eigentlich auch kein (viel) stärkeres Gefälle. Es war nicht so dass wir das explizit erwähnt hatten, jedoch haben wir es in den Revisionsplänen mit unterschrieben, wodurch wir wohl jetzt nicht mehr von Planungsfehlern sprechen können oder?

  4. #4
    corre ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2008
    Ort
    st.gallen
    Beiträge
    159

    Standard

    habt ihr vor dem unterschreiben der revisionpläne eine änderung/anmerkung bezüglich des gefälles gemacht?

  5. #5
    Avatar von Pfälzer
    Pfälzer ist offline Super-Moderator
    Registriert seit
    11.10.2007
    Ort
    DE+CH
    Beiträge
    6.172

    Standard

    Ja das hatte ich gemeint... und corre hat ja schon die passende Frage dazu gestellt.

    Der Baumeister ist da weniger in der Pflicht... es gibt schliesslich Masstoleranzen für den Rohbau... und wenn er keine anderslautenden Ausführungsanweisungen hatte, dann liegt es auch weniger bei ihm!
    Gruß vom Pfälzer
    architektur+baumanagement

    4xb@bluewin.ch

    H-F-Kompetenzzentrum Bau-Dienstleistungen

  6. #6
    corre ist offline Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2008
    Ort
    st.gallen
    Beiträge
    159

    Standard

    wurde in den revisionsplänen beim balkon ein gefälle mit neigungsrichtung und wertangabe des gefälles eingezeichnet?
    (dieses MUSS für die wasserführende schicht mindestens 1.5% betragen!)
    falls dem so ist, hat der baumeister versagt, falls keine angaben zum gefälle gemacht wurden, ist es zusätzlich auch ein planungsfehler.

  7. #7
    lukas_ch ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.05.2007
    Ort
    Rupperswil AG
    Beiträge
    421

    Standard

    Nein wir haben keine Anmerkung gemacht und es auch nicht explizit bei den Plänen bemängelt. Es war eine Gefälleangabe da, muss aber nachschauen wie hoch die ist.
    Ists dann (wenn so ausgeführt ist wie auf den Plänen) ein Fehler des Bauführeres/Architekten oder ist es unser eigener Fehler? (kein GU, nur Architekturvertrag mit Bauleitung und Garantieabwicklung vereinbart).

 

 
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