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Ergebnis 1 bis 6 von 6
  1. #1
    Avatar von simsbi
    simsbi ist offline Mitglied
    Registriert seit
    05.07.2008
    Ort
    Umgebung Winterthur
    Beiträge
    141

    Standard Nachbarschaftsrecht - Schneelast bei Bambus

    Hallo!
    Gibts hier jemanden der sich im Nachbarschaftsrecht auskennt?

    Also - die Ausgangslage ist so: Wirhaben relativ nah an der Grundstücksgrenze einen Bambus gepflanzt dem es recht gut geht und ca. 2 z.T. fast 3m hoch ist....
    Wenn es schneit liegt der Bambus natürlich recht schnell "flach" und das beeinträchtigt verständlicherweise den Nachbarn der dort seinen Hauseingang hat.

    Es ist ja klar dass wir regelmässig den Bambus von Schnee befreien - auch weil wir ja nicht wollen dass er abknickt... und wir haben ein gutes Verhältnis zu unserem Nachbar und wollen auch dass es so bleibt ;-)
    Aber wie weit sind wir von rechtens wegen verpflichtet dafür zu sorgen, dass unser Nachbar nach starkem Schneefall in der Nacht am nächsten Morgen ohne Beeinträchtigung von unserem Bambus seine Zeitung vom Briefkasten holen kann...

    Danke für jeden "Hinweis".

    Gruss
    simsbi

  2. #2
    john_w64 ist gerade online Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2008
    Ort
    Wynental - Aargau - Schweiz
    Beiträge
    1.089

    Standard

    Vermutlich, da der Bambus im Verhältnis zur Höhe zu nahe an der Grenze steht, könnte der nachbar sogar verlangend dass der Bambus auf ca. 1.8m gekürzt würde.
    Bezüglich der Beeinträchtigung des Nachbarn seid ihr wohl zu 100% in der Pflicht, vor allem wenn der Bambus nicht nur in seinen Garten zu liegen kommt sondern sogar seinen Weg beeinträchtigt.
    Ich würde das gute Einvernehmen mit dem Nachbarn nichts auf Spiel setzen und schauen dass da keine Beeinträchtigung entsteht. Bambus ev. Abstüzzen oder mit Schnur aufbinden?
    Ob das nun so im "Nachbarschaftsrecht" definiert ist weiss ich nicht, aber gemäss gesundem Menschenverstand sollte man es so handhaben!
    Werner

  3. #3
    mime7 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    11.02.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    273

    Standard

    Zitat Zitat von simsbi Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Gibts hier jemanden der sich im Nachbarschaftsrecht auskennt?

    Also - die Ausgangslage ist so: Wirhaben relativ nah an der Grundstücksgrenze einen Bambus gepflanzt dem es recht gut geht und ca. 2 z.T. fast 3m hoch ist....
    Wenn es schneit liegt der Bambus natürlich recht schnell "flach" und das beeinträchtigt verständlicherweise den Nachbarn der dort seinen Hauseingang hat.

    Es ist ja klar dass wir regelmässig den Bambus von Schnee befreien - auch weil wir ja nicht wollen dass er abknickt... und wir haben ein gutes Verhältnis zu unserem Nachbar und wollen auch dass es so bleibt ;-)
    Aber wie weit sind wir von rechtens wegen verpflichtet dafür zu sorgen, dass unser Nachbar nach starkem Schneefall in der Nacht am nächsten Morgen ohne Beeinträchtigung von unserem Bambus seine Zeitung vom Briefkasten holen kann...

    Danke für jeden "Hinweis".

    Gruss
    simsbi
    Hallo,
    Bambus ist zwar botanisch ein Gras, wird aber wegen des dauerhaften Charakters und seiner Grösse eher wie ein Gehölz behandelt.
    Für Gehölze gelten Abstandsvorschriften, die sind natürlich überall anders.
    Bei uns darf jedes Gehölz doppelt so hoch werden wie der Grenzabstand.
    Zudem darf der Nachbar verlangen, dass Teile, die die Grenze überqueren, entfernt werden.
    Nach dem gesunden Menschenverstand würde ich sagen, dass Du bei Bambus, der eben nicht stehen bleibt, besser die gesamte Höhe als Grenzabstand wählen solltest. Zumindest solltest Du dem Ding nen ordentlichen Pfahl spendieren und dann aufbinden, damit nichts überhängt.

    Wenn man das gutnachbarliche Verhältnis nicht stören will, sollte man sehr darauf achten, dass der Nachbar nicht morgens vor seinem eigenen Hauseingang durch dein nass-kaltes Gras laufen muss.
    Eventuell stört ihn das massiv, und er sagt nur nichts, um eben das Verhältnis nicht zu belasten? In dem Fall wird das eines Tages eskalieren.

    Auch aus nem anderen Grund gehört Bambus nicht direkt an die Grenze: Viele Arten sind extrem ausbreitungsfreudig und machen lange Ausläufer. Selbst eingebaute Wurzelsperren helfen da nicht unbedingt dauerhaft (Materialermüdung, Einbaufehler, spätere Aufschüttungen durch Humsgaben usw.)
    Die entlaufenen Ausläufer kann man besser und mit weniger Auswirkungen auf das Nachbarschaftliche Verhältnis im eigenen Garten ausgraben, als im Garten oder unter den Wegen des Nachbarn.
    Übrigens breiten sich auch einige sogenannte horstbildende Arten aus, nicht ganz so schnell wie die Ausläuferbildenden, aber trotzdem.

    Gruss.

  4. #4
    emil17 ist offline Mitglied
    Registriert seit
    30.08.2007
    Ort
    Ayent
    Beiträge
    1.403

    Standard

    Frag den Nachbarn, ob er Dich näher an die Grenze ein ziemlich filigranes Gerüst aus Holz oder Stahl stellen lässt, welches den Bambus daran hindert, auf die falsche Seite zu kippen. Spart das Aufbinden.
    Es ist erst in zweiter Linie eine Frage der rechtlichen Verpflichtung, in erster Linie ist es eine Frage des Anstandes.

  5. #5
    Avatar von Kurt Wagner
    Kurt Wagner ist offline Mitglied
    Registriert seit
    13.07.2006
    Ort
    Luzern
    Beiträge
    457

    Standard

    wie die genauen Bestimmungen/Gesetze sind bezüglich Grenzabstand etc. erhälst Du von Deiner Gemeinde.

    Wahrscheinlich ist es so wie oben beschrieben, du musst mindestens den halben Abstand zur Grenze mit Deinem Bambus einhalten - also mind. 150 cm.... und wenn da was rüberhängt auf Nachbarsgrundstück würde ich das möglichst rasche beseitigen oder noch besser vorab verhindern zu versuchen.

    Umgekehrt hättest Du es ja wahrscheinlich auch nicht gerne, wenn Du am Morgen zuerst durch die Pflanzen vom Nachbarn wandern musst auf dem eigenen Grundstück...

  6. #6
    ibo
    ibo ist offline Ausgetreten
    Registriert seit
    22.03.2007
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    0000
    Beiträge
    467

    Standard

    Hallo Simsbi,
    Das nennt sich flurgesetz, vielleicht findest du hier eine Beschreibung von deine Gemeinde. Mit Sicherheit hat deine Gemeinde ein Flurgesetz oder sie übernemen es von Kanton.

    Mir persöhnlich ein gute Nachbar bzw. Nachbarschaft ist wichtiger als ein Planze auf der Grenze obwohl ich die Planzen auch gerne habe.

    LG Ibo

 

 

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